Startseite Archiv Nachricht vom 13. Dezember 2020

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen sowie digitale Sitzungen während der Corona-Pandemie.

Die nächste Aktualisierung gemäß der neuen Bund-Länder-Beschlüsse ist auf Basis der folgenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen voraussichtlich für Mittwoch, 16. Dezember 2020, zu erwarten.

Am 27. November 2020 ist die Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 erschienen, die am Dienstag, 1. Dezember 2020, in Kraft tritt und im Blick auf die für uns entscheidenden Paragrafen bis zum 20. Dezember gilt.
 
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hatte die Landeskirche bereits zur vorherigen Fassung der Verordnung vom 30.10.2020 eine Tabelle mit Handlungsempfehlungen für die kirchlichen Bereiche erstellt. Diese Tabelle wurde nun auf Grundlage der aktuellen Verordnung noch einmal angepasst, die Ergänzungen und Streichungen sind im Dokument hervorgehoben. Alle Handlungsempfehlungen aus den Vormonaten gelten weiterhin, sofern keine Änderungen in diesem Dokument benannt sind.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.

Für die Kirchen gilt in erster Linie die Regelung des § 9 der aktuellen Verordnung. Der dadurch eröffnete Regelungsspielraum muss eigenständig und verantwortungsvoll in Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ausgefüllt werden.

Für einzelne Bereiche des gemeindlichen Alltags ergeben sich durch die Verordnung des Landes weiterhin besondere Regelungen. Die hierauf bezogenen Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Landeskirche (siehe unten) sind weiterhin zu beachten. Insbesondere wird verweisen auf die Hinweise zu Dienstrecht und Arbeit der Leitungsgremien am Ende dieser Seite.

Materialien für die Advents- und Weihnachtszeit