Startseite Archiv Nachricht vom 23. Juli 2021

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Aktuelle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.


Am 15. Juli 2021 ist eine Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die am 16.07.2021 in Kraft getreten ist und am 03.09.2021 außer Kraft tritt. Darüber hinaus wirken sich das Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 23.04.2021 und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes vom 07.05.2021 auf kirchliches Handeln aus.

In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum den aktuellen Verordnungen und Gesetzen angepasst. Die Ergänzungen und Veränderungen im Vergleich zur Vorversion sind im Dokument hervorgehoben. Wie bisher gelten alle Handlungsempfehlungen für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder aus den Vormonaten weiterhin, sofern keine Änderungen in diesem Dokument benannt sind.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden, dabei sind im Blick auf die jeweils geltende Stufe der 7-Tage-Inzidenz insbesondere die Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu beachten. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.

Foto: Jens Schulze

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