Startseite Archiv Nachricht vom 24. März 2020

+++ sik ++++Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de

Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Wir werden unsere Empfehlungen ggf. anpassen, wenn es zu weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben kommt. 

Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen. 

Die Superintendentinnen und Superintendenten halten die Verbindung zu den Landratsämtern und den Gesundheitsbehörden bei den weiteren Fragen, die das kirchliche Leben vor Ort betreffen. Sie informieren die Pfarrämter und Mitglieder der Kirchenkreiskonferenz zeitnah.

Das Landeskirchenamt arbeitet - zunächst bis zum 17. April - in ihren Dienstgebäuden nur mit einer Kernbesetzung. Alle wichtigen Funktionen bleiben gewährleistet. Auch die Zentrale bleibt besetzt. Im Übrigen sind die Mitarbeitenden in der Regel über Mail und Telefon im Homeoffice erreichbar.

Wir aktualisieren diese Webseite kontinuierlich!

Für uns als Kirche gilt in dieser Situation:

  • wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind,
  • wir sind aufgerufen zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Dienst tun,
  • wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Bild: Jens Schulze

24.3.: Neuer Abschnitt "Glockenläuten"

24.3.: Neue Empfehlungen im Abschnitt "Beerdigungen"

+++ 22.3., 22 Uhr: Neue Empfehlungen in den Abschnitten "Beerdigungen" und "Seelsorge, Beratung, Hausbesuche" aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. +++

+++ Wir arbeiten intensiv an dem Thema PASSIERSCHEINE / DIENSTAUSWEISE. Derzeit ist unklar, ob und inwieweit es weitere Ausgangsbeschränkungen geben wird. Sollte es neue Anordnungen des Landes geben, werden wir Sie hier unverzüglich informieren. ++

Bitte beachten Sie auch die Links und Dokumente rechts auf dieser Seite! 

Am 22.3. hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Allgemeinverfügung „Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie“ herausgegeben. Dieses Dokument ist die neue Grundlage unserer Empfehlungen! Sie können es >> hier << einsehen.

Nach den Richtlinien von Bundesregierung und Bundesländern, die per Erlass umgesetzt werden, sind unsere Kirchen, die im Sinne des Gesetzes „Versammlungsorte“ sind, geschlossen zu halten. Deshalb sind alle Gottesdienste, Andachten und Konzerte vorerst bis einschließlich 19. April abzusagen.

Die Empfehlung, Kirchen offen zu halten für stilles Gebet und Andacht, halten wir nicht weiter aufrecht. Ein hinreichender hygienischer Schutz ist nicht zu gewährleisten.

Wir weisen auf die sonntäglichen Gottesdienste im Fernsehen und Radio sowie die täglichen Andachten im Rundfunk hin. Über weitere mediale Angebote informieren wir Sie > hier.

Wenn Sie eigene Ideen, Entwürfe oder mediale Angebote haben, schicken Sie diese bitte an ideenboerse@evlka.de.

Für Gottesdienste in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Gefängnissen gelten die Vorschriften und Vorgaben der jeweiligen Einrichtungen. Sie sind strikt einzuhalten.

Es gibt inzwischen viele Aufrufe, zu bestimmten Uhrzeiten die Glocken zu läuten. Wir sprechen keine landeskirchliche Empfehlung aus.

Stattdessen bitten wir darum, zunächst bei den gemeindlichen Läuteordnungen zu bleiben. Abweichungen davon sollten mit den Nachbargemeinden (aller Konfessionen) abgesprochen und vorher hinreichend bekannt gemacht werden.

Die Empfehlung des Bischofsrates, zu den normalen Gottesdienstzeiten zu läuten, auch wenn kein Gottesdienst in der Kirche stattfindet, bleibt bestehen.

Taufen und Trauungen:

Nachdem durch die Richtlinien von Bundesregierung und der Bundesländer alle Versammlungsstätten und damit auch unsere Kirchen geschlossen zu halten sind, können auch bereits terminierte Taufen und Trauungen nicht mehr stattfinden.

Bitte nehmen Sie dazu sofort Kontakt mit den Familien auf.

Wenn im Ausnahmefall aus seelsorglichen Gründen eine Taufe stattfinden soll, dann nur in diesem seelsorglichen Rahmen und als Haustaufe.

Bitte nehmen Sie für die nächsten Wochen keine neuen Termine an. Seelsorglich begründete Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich.

Beerdigungen (Stand 24.3.):

Empfehlungen:

  • Trauerfeiern zur Bestattung: ausschließlich am Grab auf dem Friedhof und im Freien.
  • An einer Trauerfeier auf dem Friedhof kann nur der engste Familienkreis teilnehmen, das sind etwa zehn Personen. Mitarbeitende eines Bestattungsinstitutes sind dabei nicht einzuberechnen.
  • Urnenbestattungen empfehlen wir auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
  • Von Trauerfeiern in anderen Räumlichkeiten raten wir ab
  • „Abschiednahmen am Sarg“ (regional unterschiedliche Bezeichnungen), zu denen in den Tagen vor der Beisetzung  in (Friedhofs-)Kapellen, Leichenhallen, Aufbahrungsräumen oder anderen Gebäuden,eingeladen wird, sind nicht möglich. Sie gelten als Zusammenkünfte und sind somit verboten. Die „Abschiednahmen“ durch Einzelpersonen sind mit der Bestattungsfirma abzusprechen.

Trauergespräche mit den Hinterbliebenen sollen möglichst telefonisch geführt werden. Nur im seelsorglich begründeten Ausnahmefall und unter Beachtung aller hygienischen Standards kann ein Hausbesuch möglich sein. Bei Familien, die unter Quarantäne stehen, ist kein Trauerbesuch möglich.

Für Seelsorge und Begleitung stehen Pastorinnen und Pastoren so wie die mit der Seelsorge Beauftragte gerade in solchen Krisenzeiten zur Verfügung. Manches ist auf telefonischem oder elektronischem Weg möglich. 

Hausbesuche sollten nur im Ausnahmefall in ganz dringenden seelsorglich begründeten Fällen gemacht werden. In der Allgemeinverfügung vom 22.03.20 werden als notwendige Tätigkeiten, die weiterhin zulässig sind, genannt: „die Begleitung Sterbender“ sowie „die Wahrnehmung einer seelsorgerischen Betreuung durch einzelne Geistliche“.

Im Einzelfall können für Seelsorgerinnen und Seelsorger Ausnahmen vom Verbot, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen zu betreten, zugelassen werden.

Dabei sind die erforderlichen Verhaltensmaßregeln zu beachten.
Wir empfehlen, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sich bei beabsichtigten Besuchen vorher mit der Einrichtungsleitung in Verbindung setzen.

> Download Original-Dokument: Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 

* Für die Ehe- und Lebensberatungsstellen gibt es > eigene Handlungsempfehlungen (pdf-Dokument) 

Die Gottesdienste zur Konfirmation, vielfach auch mit Abendmahlsgottesdienst am Vorabend, sind sehr gut besuchte Gottesdienste, alle Plätze in der Kirche belegt und es herrscht häufig eine große Enge im Kirchraum. Das alles führt zu einem signifikant erhöhten Infektionsrisiko.

Wir empfehlen daher, die Konfirmationen in den Sommer oder die Zeit nach den Sommerferien zu verschieben. Die Pfarrämter mögen sehr bald Kontakt zu den Familien aufnehmen, um sie gegebenenfalls per E-Mail an dieser Entscheidung zu beteiligen.

Die Verkündigung des Wortes Gottes geschieht in Wort und Sakrament. Wortverkündigung und Sakrament sind unterschiedliche Weisen, in denen das Evangelium verkündigt wird. In beiden kommt das ganze Wort Gottes zu uns Menschen. Darum ist die Feier des Abendmahls für Verkündigung und Feier des Gottesdienstes nicht unabdingbar und es kann ausnahmsweise auch Zeiten geben, in denen das Abendmahl nicht gefeiert wird.

Wenn Sie sich im Einzelfall und aus seelsorglichen Gründen entscheiden, das Abendmahl zu feiern, geschieht dies unter strikter Beachtung hygienischer Vorgaben. Das bedeutet im Einzelnen:

  • die Austeilenden desinfizieren unmittelbar vor der Austeilung gut sichtbar ihre Hände;
  • die Elemente werden ausgeteilt und nicht unter den Kommunikantinnen und Kommunikanten weitergereicht;
  • es werden nur Oblaten, kein geschnittenes Brot gereicht;
  • auf den Gemeinschaftskelch wird verzichtet und es werden Einzelkelche verwandt; dafür können in einer Übergangszeit auch gewöhnliche Trinkgefäße genutzt werden. Sie sind vorher sehr gründlich zu reinigen und werden im Gottesdienst nur einmal benutzt;
  • der Leib Christi ist in ganzer Fülle sowohl im Brot als auch im Kelch gegenwärtig; darum ist es in dieser besonderen Situation auch möglich, das Mahl nur mit dem Element des Brotes zu feiern. Bei den Einsetzungsworten bleiben wir bei dem traditionellen Text, der beide Elemente aufnimmt. Bei der Austeilung sollten dann aber alle, auch die Austeilenden, auf den Kelch verzichten;
  • auf Körperkontakte beim Friedensgruß und bei der Entlassung aus dem Kreis der Kommunikationen wird verzichtet.

Geplante Freizeiten haben einen langen Vorlauf. Eine Absage ist mit Ausfall- und Stornokosten verbunden und muss daher gut überlegt werden. Bei Freizeiten sind jedoch in der Regel viele Menschen auf engem Raum zusammen und das Infektionsrisiko deshalb hoch. 

Unsere Empfehlungen:

  • Trotz der Probleme, die durch eine Absage einer Freizeit entstehen, empfehlen wir in den kommenden Wochen und Monaten keine Freizeiten durchzuführen. Das Landesjugendpfarramt hat für eine sorgfältige Prüfung eine Checkliste erstellt.
  • Wenn sich die Lage wieder normalisiert hat werden die Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie die Landeskirche zu prüfen haben, ob einzelne Träger übermäßig belastet waren und ob ggf. nach einem solidarischen Ausgleich gesucht werden muss.

> Landesjugendpfarramt: Hinweis im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und Maßnahmen der Evangelischen Jugend in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

> Information des Niedersächsischen Kultusministeriums: Zwingende Absage von Schulfahrten in Corona-Risikogebiete

Das Landesjugendcamp für 2020 ist abgesagt worden.

Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Bei hauptamtlich Mitarbeitenden sind Ausnahmen von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten zu genehmigen. Ausgenommen davon bleiben seelsorgliche Besuche, die in eigener Verantwortung wahrgenommen werden.

Notwendige Besprechungen sollen als Telefonkonferenz oder im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden. 

Probentermine von Chören, Gemeindegruppen und -kreisen sollen  ausgesetzt werden.

Tipp: Die Landeskirche bietet unter der Adresse https://www.konferenz-e.de ein System zur Durchführung von datengeschützten Videokonferenzen an.  Anleitung: https://hilfe.konferenz-e.de 

Die Landeskirche empfiehlt, alle Tagungshäuser und Heime zunächst bis Ende April zu schließen und in der kommenden Zeit sukzessive zu entscheiden, bis wann die Schließung dauert.

Kirchliche Räume: Auch wenn nach der geltenden Rechtslage private Feier mit bis zu 50 Personen erlaubt sind, empfehlen wird dringend, keine kirchlichen Räume für solche Feiern zu vermieten.

Räume für Blutspende-Termine: Wir bitten diejenigen Gemeinden, in deren Räumlichkeiten bislang Blutspende-Termine durchgeführt, die Räume auch weiterhin dafür zu stellen. Diese Regelung ist durch Erlass des Landes Niedersachsen gedeckt. Sprechen Sie mit den Akteuren, die auf Sie zukommen, alle erforderlichen Hygienemaßnahmen ab.

Für Kindertagesstätten und Schulen gelten die Anweisungen staatlicher Behörden (besonders der Gesundheitsämter).

> Die Dokumente für KiTas stehen jetzt auf einer eigenen Seite!

> Ministerium: Einstellung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen, KiTas)

Brief des Kultusministers: Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus: Einrichtungsschließung und Notbetreuung

20.3.) Uns erreichen zahlreiche Anfragen, ob Honorarverpflichtungen fortbestehen, wenn Veranstaltungen aufgrund der derzeitigen Lage ausfallen. Wir prüfen zurzeit die Rechtslage und werden Sie sobald wie möglich informieren.

(19.3.) Es erreichen uns zahlreiche Nachfragen, wie für den eventuellen Fall einer Ausgangssperre die Unabkömmlichkeit bestimmter Beschäftigter bescheinigt werden kann. Wir bereiten zurzeit eine Musterbescheinigung vor, die wir bei Bedarf umgehend zur Verfügung stellen können.

(19.3.) Wir prüfen zurzeit die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit.

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Bei  arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragestellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus.

Wir bitten alle Pastorinnen und Pastoren sowie die kirchlichen Dienststellen verlässlich erreichbar zu sein. Dazu gehört auch, dass auf Anrufbeantwortern benannt wird, zu welchen Zeiten die Erreichbarkeit gewährleistet ist. 

Vieles, was uns wie selbstverständlich erschien, ...

.... wird momentan fragwürdig. Gemeinschaft und Nähe sind gefährlich. Gesundheit ist keine Privat- oder Familienangelegenheit, sondern wird in der Weltgesellschaft verspielt oder verantwortet. So entlarvt Covid-19 gewohnte Sicherheiten. Verantwortliches Handeln braucht jetzt Nüchternheit, Mut in den Entscheidungen und Rücksicht auf die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören. Aus Sicht der Virologen muss die Ausbreitung des Virus konsequent entschleunigt werden. Zu einem guten Zeugnis in dieser Welt gehört, mit aller uns möglichen Konsequenz zur Bewältigung dieser Krise beizutragen. Am 10. März erinnerte der Lehrtext der Herrnhuter Losung: „Gott hat uns nicht gegeben einen Geist der Furcht, sondern der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit“ (2 Tim 1, 7). Aus Liebe, vor allem aber auch in Besonnenheit handeln wir. Bleiben Sie behütet!

Ihr
Ralf Meister