Startseite Archiv Nachricht vom 19. Mai 2021

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Aktuelle Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Am 08. Mail 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht worden, die von Montag, 10. Mai 2021, an gültig ist und am 30. Mai 2021 außer Kraft tritt. Weiterhin ist am 23.04.2021 eine Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten, die sich auch auf kirchliches Handeln auswirkt.

In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum der aktuellen Verordnung angepasst. Die Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur Vorversion sind im Dokument hervorgehoben. Wie bisher gelten alle Handlungsempfehlungen für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder aus den Vormonaten weiterhin, sofern keine Änderungen in diesem Dokument benannt sind.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.

Foto: Jens Schulze

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