Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben
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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
Aktualisierte Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen sowie digitale Sitzungen während der Corona-Pandemie.
Am 8. Januar 2021 ist die neueste Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht worden, die am Sonntag, 10. Januar 2021, in Kraft tritt. Die neuen, engeren Kontaktbeschränkungen gemäß § 2 Abs. 1 treten am 11. Januar 2021 in Kraft. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.
In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche die Tabelle mit Handlungsempfehlungen für diesen Zeitraum der aktuellen Verordnung angepasst. Die Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur Vorversion sind im Dokument hervorgehoben. Wie bisher gelten alle Handlungsempfehlungen für die einzelnen kirchlichen Handlungsfelder aus den Vormonaten weiterhin, sofern keine Änderungen in diesem Dokument benannt sind.
Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.
Sollte es Rückfragen oder Beratungsbedarf zur Anmeldung und Genehmigung von Gottesdiensten oder rund um das Thema Hygienekonzepte geben, steht Ihnen Stefan Riepe, Fachplaner für Besuchersicherheit und Hygienebeauftragter für Veranstaltungen, gerne per E-Mail an stefan.riepe@evlka.de zur Verfügung.
Für die Kirchen gilt in erster Linie die Regelung des § 9 der aktuellen Verordnung. Der dadurch eröffnete Regelungsspielraum muss eigenständig und verantwortungsvoll in Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ausgefüllt werden.
Für einzelne Bereiche des gemeindlichen Alltags ergeben sich durch die Verordnung des Landes weiterhin besondere Regelungen. Die hierauf bezogenen Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Landeskirche (siehe unten) sind weiterhin zu beachten. Insbesondere wird verweisen auf die Hinweise zu Dienstrecht und Arbeit der Leitungsgremien am Ende dieser Seite.
- Organisatorische und rechtliche Hinweise für Gottesdienste und Veranstaltungen im Herbst/Winter 2020 (13.10.2020)
- Handlungsempfehlungen für Gottesdienste unter Beachtung von Abstands und Hygieneregeln (13.10.2020)
- Muster-Hygienekonzept für kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienste gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung (10.01.2021)
- Empfehlungen des Landeskirchenmusikdirektors für Choreinsätze in Gottesdiensten und Konzerten (27.08.2020)
- Ergänzende Hinweise zu Reinigung und Lüftung in Kirchen
- Checkliste für Gottesdienste (Stand: 22.06.2020)
- Empfehlungen der Landeskirche für verlässlich geöffnete Kirchen (24.06.2020)
- Muster zur Dokumentation von Gottesdienstbesucher*innen
- Empfehlungen für Gottesdienste und Andachten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Hygieneempfehlungen für Proben von Chören in geschlossenen Räumen (13.07.2020)
- Hygieneempfehlungen für Proben von Posaunenchören in geschlossenen Räumen (13.07.2020)
- Handlungsempfehlungen für die Feier des Abendmahls unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln (13.07.2020)
- Streaming von Gottesdiensten, Kirchenkonzerten und Veranstaltungen (Stand 10.11.2020)
- Informationen der EKD zu Krippenspielen und zum Streaming (Stand 27.11.2020)
-
Handlungsempfehlung für die Besuchsdienstarbeit (10.09.2020)
-
Verpflichtungserklärung Besuchsdienstmitarbeitende (Muster) (10.09.2020)
-
Handlungsempfehlungen für die Urlauberseelsorge (19.06.2020)
- Handlungsempfehlungen für die kirchliche und jugendverbandliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie für Jugendbildungseinrichtungen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie (31.10.2020)
- Handlungsempfehlungen für die Konfirmandenarbeit (11.01.2021)
- Rahmenhygieneplan Schule
- Niedersächsischer Rahmenhygieneplan Schule
- Bausteine für ein Hygienekonzept für Gemeindehäuser und kirchliche Gebäude (18.11.2020)
- Hinweise zur Temperierung und Lüftung von Kirchen in der der Heizperiode unter den Bedingungen der Corona-Pandemie (30.09.2020)
- Richlinien für die Beheizung und Lüftung von Kirchen nd Kapellen/Anlage Rundverfügung G_3_2016 (30.09.2020)
- Rechtliche Hinweise für die Vermietung und Überlassung gemeindeeigener Räume an Dritte (10.09.2020)
- Muster-Reinigungsplan Gemeindehäuser als Word-Fassung
- Muster-Reinigungsplan Gemeindehäuser als pdf-Fassung