Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2020

Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben

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Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers

Handlungsempfehlungen und Hinweise für Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen während der Corona-Pandemie.

Am 30. Oktober 2020 ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung erschienen, die am Montag, 2. November 2020, in Kraft tritt und bis zum 30. November gilt.

In Abstimmung mit den Kirchen der Konföderation hat die Landeskirche Handlungsempfehlungen für die Handlungsfelder erstellt, in denen Änderungen gegenüber den bisherigen Handlungsempfehlungen erforderlich sind.

Es war nicht möglich, alle Handlungsempfehlungen kurzfristig zu ändern. Deshalb sind die notwendigen Änderungen in der beigefügten Tabelle zusammengefasst. Sofern dort keine Änderungen benannt sind, gelten die bisherigen Handlungsempfehlungen weiter.

Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.

Ziel kirchlicher Arbeit ist es, für die Menschen da und als Kirche präsent zu sein, wie es die niedersächsischen Bischöfe in ihrer Erklärung vom 26.10.2020 formuliert haben.

 

Für die Kirchen gilt in erster Linie die Regelung des § 9 der aktuellen Verordnung. Der dadurch eröffnete Regelungsspielraum muss eigenständig und verantwortungsvoll in Anbetracht der Entwicklung des Infektionsgeschehens ausgefüllt werden.

Für einzelne Bereiche des gemeindlichen Alltags ergeben sich durch die Verordnung des Landes weiterhin besondere Regelungen. Die hierauf bezogenen Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Landeskirche (siehe unten) sind weiterhin zu beachten. Insbesondere wird verweisen auf die Hinweise zu Dienstrecht und Arbeit der Leitungsgremien am Ende dieser Seite.

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