Amtszeit von Propst Jörg Hagen verlängert
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Bei der letzten Sitzung des Uelzener Kirchenkreistages [am Mittwoch, 06.11. im Gemeindehaus in Westerweyhe] bekamen die Delegierten hohen Beuch: Landessuperintendent Dieter Rathing nahm aus offiziellem Anlass an der Zusammenkunft teil, denn auf der Tagesordnung stand [u. a.] die „Verlängerung der Amtszeit des Propstes“.
Was hat es damit auf sich? – Das im Jahr 2002 in Kraft getretene „Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der Superintendenten und Superintendentinnen“ der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers besagt, dass die Amtszeit der gewählten Leitungsperson eines Kirchenkreises zunächst auf zehn Jahre begrenzt ist, der jeweils zuständige Kirchenkreisvorstand (KKV) jedoch vor Ablauf dieser Frist eine Verlängerung beschließen kann.
Am 15. September 2020 wäre Propst Jörg Hagen, der Superintendent des Kirchenkreises Uelzen, zehn Jahre im Amt. So hatte auch der hiesige KKV spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Als zuständiger Regionalbischof des Sprengels Lüneburg unterrichtete Landessuperintendent Dieter Rating die Kirchenkreistags-Delegierten nun davon, dass der KKV in seiner Sitzung am 28. August unter seinem Vorsitz diese Verlängerung beschlossen hatte.
Ihr gesetzliches Widerspruchsrecht gegen diese Entscheidung haben sowohl der Kirchenvorstand der Propsteigemeinde St. Marien Uelzen als auch die Mitglieder des Kirchenkreistages nicht wahrgenommen.
Somit konnte Landessuperintendent Dieter Rathing Propst Jörg Hagen offiziell zur Verlängerung seiner Amtszeit gratulieren. Mit dieser Entscheidung ist die Amtszeit des Propstes laut Kirchengesetz nun übrigens unbefristet.
Öffentlichkeitsarbeit im Kirchenkreis Uelzen