Diakonie in Niedersachsen begrüßt Anhebung von Schulbedarfsleistungen
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Osnabrück. Die Diakonie in Niedersachsen hat die Erhöhung der Schulbedarfsleistungen auf nun 150 Euro pro Jahr begrüßt. "Der 1. August ist ein guter Tag für Schulkinder und ihre Eltern", sagte Diakonie-Vorstand Jens Lehmann am Donnerstag in Hannover. Der Betrag entspreche dem, was die Diakonie in ihrer eigenen Studie an Kosten für Stifte, Heft und Büchern durchschnittlich ermittelt habe. Linken-Chefin Katja Kipping kritisierte dagegen in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) die Anhebung der Schulbedarfsleistungen als völlig unzureichend und forderte eine Verdoppelung der August-Auszahlung auf 200 Euro.
Anspruchsberechtigten Familien werden am 1. August erstmals pro Kind 100 Euro für das erste Schulhalbjahr überwiesen. Für das zweite Halbjahr gibt es am 1. Februar weitere 50 Euro. Bisher waren es 70 Euro im August und 30 Euro im Februar.
Trotz der Anhebung fordere die Diakonie weiterhin eine Kindergrundsicherung, unterstrich Lehmann. Diese sei notwendig, damit der Lebensunterhalt von Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern sichergestellt sei. Anders als bei der bisherigen Familienförderung durch Kindergeld und Kinderfreibeträge, profitierten davon vor allem Geringverdiener wie zum Beispiel Hartz-IV-Bezieher. Nur so könne eine Chancengleichheit für alle Kinder erreicht werden.
Kipping verwies auf eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Institutes der Evangelischen Kirche. Danach fehlten auch nach der Erhöhung im Einschulungsjahr sowie bei Übergängen in weiterführende Schulen bis zu 100 Euro. Darüber hinaus müssten Ausgaben für PC, Laptops oder Tablets, die Schüler für Hausarbeiten und Referate benötigen, übernommen werden. "Kinder, die neu eingeschult werden oder auf die weiterführende Schule wechseln, bekommen nur die Hälfte von dem, was sie eigentlich benötigen", sagte die Parteichefin.
Jobcenter erkennen bis zu 600 Euro pro Jahr an Mehrbedarfen an, aber nur wenn die Eltern dies einklagen. Schulbedarfs-Leistungen können neben Hartz-IV-Haushalten auch Eltern beantragen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder die Bildungs- und Teilhabebedarfe ihrer Kinder nicht decken können.
epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen