Niedersachsen will an Staatsleistungen für Kirchen festhalten
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Hannover. Die von der FDP im Bundestag angestoßene Debatte um eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wird in den Bundesländern mit großer Zurückhaltung betrachtet. Die niedersächsische Landesregierung plane keine Ablösung, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. "Wir sind uns des großen Wertes der Arbeit der Kirchen insbesondere im sozialen Bereich sehr bewusst." Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Landesregierungen ergab, sind einige Länder zwar grundsätzlich offen für Gespräche. Aus vielen weiteren Staatskanzleien und Ministerien heißt es zugleich aber auch, es werde kein Handlungs- oder Änderungsbedarf gesehen.
In Niedersachsen wurden nach Angaben der Staatskanzlei im Jahr 2019 knapp 37,6 Millionen Euro an die evangelischen Kirchen und gut 9,4 Millionen Euro an die katholischen Diözesen gezahlt. Rechtsgrundlagen für die Zahlungen sind der Loccumer Vertrag aus dem Jahr 1955 für die evangelische Kirche und das Konkordat aus dem Jahr 1965 für die katholische. Die Verpflichtungen gegenüber den Kirchen bestanden aber schon deutlich früher.
Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zuge der Reformation und vor allem durch den sogenannten Reichsdeputationshauptbeschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt bis heute. Die Weimarer Reichsverfassung sah die Ablösung dieser jährlichen Zahlungen vor.
Für eine Ablösung müsste der Bund ein sogenanntes Grundsätzegesetz verabschieden, für das sich der FDP-Politiker Stefan Ruppert im Bundestag einsetzt. Die konkreten Verhandlungen müssten aber die Länder mit den Kirchen führen. Eine Ablösung etwa in Form einer Einmalzahlung hätte bei ihnen voraussichtlich deutliche finanzielle Auswirkungen. Es würde "extrem teuer", sagte Pörksen.
In Sachsen hieß es etwa, die bestehenden Vereinbarungen hätten sich bewährt. In Brandenburg erklärte ein Sprecher des Kulturministeriums, für ein Ablösegesetz werde "keine Notwendigkeit gesehen". Im Saarland zeigten sich die Regierungsfraktionen von CDU und SPD grundsätzlich offen für eine Ablösung. In Sachsen-Anhalt teilte Regierungssprecher Matthias Schuppe mit, dass eine Lösung "begrüßenswert" wäre. Zugleich wurde jeweils betont, dass dafür im Gespräch mit den Kirchen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden müsse.
epd Landesdienst Niedersachsen-Bremen