Evangelische Frauen kritisieren BGH-Urteil zu Intersexuellen
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Hannover/Karlsruhe (epd). Der Bundesverband Intersexuelle Menschen und die Evangelischen Frauen in Deutschland kritisieren die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, intersexuelle Menschen dürften im Geburtenregister ihr Geschlecht nicht als "inter" oder "divers" eintragen lassen. Das Urteil sei diskriminierend, sagte die Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland, Susanne Kahl-Passoth, am Freitag in Hannover. Jedem Menschen sei seine Geschlechtlichkeit als Gabe geschenkt worden. "Intersexuelle sind doch keine Schöpfungspanne Gottes."
In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (AZ: XII ZB 52/15) hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe geurteilt, nach dem Personenstandsgesetz könne nur das Geschlecht "Mann" und "Frau" festgelegt oder jedoch ganz auf eine Zuordnung verzichtet werden.
Laut Lucie Veith, Vorstand des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen, reicht die Erlaubnis nicht aus, die Eintragung "weiblich" oder "männlich" streichen zu dürfen. "Da bleibt dann eine Leerstelle - als hätten intersexuelle Menschen kein Geschlecht." Jeder Mensch habe ein Recht auf die Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität, betonte Veith. "Dieses Recht wird Intersexuellen verweigert und ihre Würde mit Füßen getreten."
Bei intersexuellen Menschen kann nach der Geburt das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden. Die Ursache hierfür kann zum Beispiel im Vorhandensein von weiblichen und männlichen Geschlechtsorganen liegen. Im konkreten Fall war die erwachsene Klägerin im Geburtenregister als Frau eingetragen. Tatsächlich könne ihr Geschlecht aber nicht genau bestimmt werden, denn sie sei intersexuell. Deshalb verlangte die Frau, dass im Geburtenregister ihr Geschlecht in "inter" oder "divers" geändert wird.
epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen