Startseite Archiv Nachricht vom 29. Juli 2016

Göttinger Wissenschaftler erforschen Religion und Recht

Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de

Göttingen (epd). Wissenschaftler der Universität Göttingen sind an zwei europaweiten Forschungsprojekten über das Verhältnis von Religion und Recht beteiligt. Der Kirchenrechtler Professor Hans Michael Heinig untersuche, wie das Erbe der Reformation das Verständnis von Recht und Gesetzgebung in den nordischen Ländern beeinflusst habe, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Die Islamwissenschaftlerin Professorin Irene Schneider erkunde, wie die Scharia der früheren Zeit in islamischen Ländern für heutige Rechtsdiskurse benutzt werde. Die Projekte werden von der Europäischen Union mit insgesamt 1,3 Millionen Euro gefördert, 370.000 Euro gehen an die Göttinger Universität.

In dem Projekt "Understanding Sharia" wird zunächst die Zeit zwischen den Jahren 622 und 632 untersucht, in denen der Prophet Mohammed als Gesetzgeber und Staatsmann agierte und das "göttliche Recht des Korans" anwandte. Wissenschaftler aus vier Ländern erforschten, wie diese Zeit in gegenwärtigen juristischen Diskussionen genutzt werde um Gesetzgebung und Rechtsprechung zu rechtfertigen, hieß es. Schneider konzentriere sich dabei auf die Geschlechterstellungen. In vielen modernen muslimischen Staaten stehe die feministische Auslegung des Korans gegen die etablierte Macht des meist männlich dominierten Establishments der Gelehrten.

In dem zweiten Projekt gehe es um die konfessionelle Gleichheit in den nordischen Ländern und den Einfluss lutherischer Theologie auf das staatliche Rechtsverständnis, hieß es. Die Forscher untersuchten, welche Konzepte für das Verhältnis von Religion, Recht und Staat in vier Epochen ab dem 16. Jahrhundert entwickelt wurden. Das Projekt sei auch gegenwärtig relevant, weil Nordeuropa sich derzeit auf erhebliche religiöse Umbrüche wie eine multireligiös und areligiös geprägte Gesellschaft einstellen müsse. Bisher konfessionell geprägte Vorstellungen von der Trennung von Religion und staatlichem Recht gerieten dadurch unter Druck.

copyright: epd Niedersachsen-Bremen
heinig_hans_michael

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans Michael Heinig ist Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bild: Jens Schulze/epd-bild

Infobox

Weitere Informationen zu dem Projekt "Understanding Sharia" finden Sie im Internet unter