Kirchen wollen Arbeitsrecht für Nicht-Christen öffnen
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Emden/Hannover (epd). Die evangelischen Kirchen in Deutschland wollen künftig auch Menschen beschäftigen, die nicht Mitglied der Kirche sind. "Für das evangelische Profil einer Einrichtung ist die formale Kirchenmitgliedschaft der Beschäftigten nicht entscheidend" sagte die leitende Juristin der hannoverschen Landeskirche, Stephanie Springer, am Mittwoch in Emden. Die evangelische Identität müsse vielmehr von allen Beschäftigten gemeinsam mit dem Anstellungsträger vor Ort gestaltet und gelebt werden.
Springer war Gastreferentin des Generalkonvents des Sprengels Ostfriesland-Ems. Zu der jährlichen Hauptversammlung aller evangelisch-lutherischen Pastorinnen und Pastoren der Region hatte Regionalbischof Detlef Klahr eingeladen.
In allen 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) werde derzeit diskutiert, ob das kirchliche Arbeitsrecht an dieser Stelle gelockert werden könne, sagte die Präsidenten des Landeskirchenamtes vor rund 160 Pastoren. Bisher setzt die berufliche Mitarbeit in Kirche und Diakonie eine Zugehörigkeit zur Kirche voraus. Für Konfessionslose oder Angehörige anderer Glaubensrichtungen kann im Einzelfall eine Einstellung geprüft werden.
Nach dem neuen EKD-Entwurf sollten nur noch die Beschäftigten in der Seelsorge, der Verkündigung, in Leitungspositionen und der evangelischen Bildung zwingend evangelisch sein, sagte Springer. Für alle anderen Beschäftigten könne das Arbeitsrecht geöffnet werden. Angesichts des Wandels hin zu einer multikulturellen Gesellschaft könnten auch muslimische Erzieherinnen in einer evangelischen Kindertagesstätte sinnvoll sein.
Als zweiter Gast stimmte der Wuppertaler Theologieprofessor Johannes von Lüpke die Teilnehmer auf das Reformationsjubiläum 2017 ein. Das Fest werde gemeinsam mit Katholiken und anderen Christen als ökumenisches Fest gefeiert. Es solle ganz im Sinne Martin Luthers an das Zentrum des Glaubens erinnern, nämlich Christus. Regionalbischof Detlef Klahr fügte hinzu: "Wir feiern Gott und nicht den Menschen."
Der Geistliche Vizepräsident der Landeskirche, Arend de Vries, stellte Überlegungen zu gemeinsamen Gottesdiensten mit Flüchtlingen vor. Generell sei jeder Gottesdienst für alle Menschen offen. Bei besonderen Gottesdiensten könne eine "liturgische Gastfreundschaft" gewährt werden. So könne etwa ein muslimischer Imam bei einem Einschulungsgottesdienst einen Teil des Gottesdienstes übernehmen.
Bei Unglücksfällen, bei denen evangelische und andersgläubige Menschen betroffen sind, könne aus Respekt vor den anderen Religionen auf einen Gottesdienst zugunsten einer multireligiösen Trauerfeier verzichtet werden. So kämen alle Religionen zu ihrem Recht, sagte der Theologe. "Wir wollen ein Nebeneinander und keine Religionsvermischung."
Copyright: epd-Landesdienst Niedersachsen-BremenArend de Vries, Geistlicher Vizepräsident im Landeskirchenamt Hannover, Dr. Stephanie Springer, Präsidentin des Landeskirchenamtes Hannover, Dr. Detlef Klahr, Landessuperintendent des Sprengels Ostfriesland-Ems, und Professor Dr. Johannes von Lüpke, Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel. Bild: Grundmann