Startseite Archiv Nachricht vom 20. April 2016

Evangelische Altenhilfe begrüßt neues Gesetz für unterstützende Wohnformen

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Hannover (epd). Die Evangelische Altenhilfe in Niedersachsen hat das neue "Gesetz für unterstützende Wohnformen" als Verbesserung begrüßt, äußerte jedoch Kritik in Detailfragen. Die Verordnungen müssten mehr Rücksicht auf die Besonderheiten der unterschiedlichen Wohnformen nehmen, sagte der Vorstandsvorsitzende des Niedersächsischen Evangelischen Verbandes für Altenhilfe und Pflege (NEVAP), Christian Sundermann, am Mittwoch in Hannover. Die baulichen und personellen Standards in ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen seien sehr unterschiedlich.

Der Niedersächsische Landtag hatte in der vergangenen Woche mit dem neuen Gesetz mehr Wahlmöglichkeiten zum Wohnen für pflegebedürftige Menschen geschaffen. Trägergesellschaften können nun leichter etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften gründen.

NEVAP-Geschäftsführer Frank Pipenbrink kritisierte, dass auch die Tagespflege unter das neue Gesetz falle: "Tagespflegegäste wohnen nicht in einer Tagespflege, somit ist eine Tagespflege auch keine unterstützende Wohnform". Für die Betreuung der Gäste über einige Stunden seien nicht die gleichen Bestimmungen wie in der vollstationären Pflege notwendig. Dem schloss sich auch der Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen, Christoph Künkel, an. Richtig sei dagegen die Entscheidung des Gesetzgebers, die Hospize vom Heimgesetz auszunehmen.

Ausdrücklich unterstützte der NEVAP den Auftrag des Landtages an die Landesregierung, sich beim Bund gegen Doppel- oder Mehrbettzimmer einzusetzen. In einigen Einrichtungen müssten Sozialhilfeempfänger immer noch gegen ihren Willen in solchen Zimmern leben. Das Signal des Landtages stärke die Forderung des evangelischen Fachverbandes, der seit langem das Recht auf ein Einzelzimmer für pflegebedürfige Menschen mit Pflegebedarf fordere, hieß es.

Der NEVAP ist übergreifend für die landeskirchlichen Diakonischen Werke als Fachverband tätig. Er vertritt 170 Träger mit 293 ambulanten, teilstationären und stationären Altenhilfeeinrichtungen in Niedersachsen.

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Bewohnerinnen einer Senioren-Wohngemeinschaft im Diakoniezentrum Berlin-Heiligensee beim Mittagessen. Bild: Jürgen Blume/epd-bild