Startseite Archiv Nachricht vom 06. November 2015

Vollkonferenz der UEK beendet / Generalsynode der VELKD beendet / Bericht des Catholica-Beauftragten

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Vollkonferenz der UEK mit Votum zum Catholica-Bericht beendet

Mit einem Votum zum Catholica-Bericht ist heute in Bremen die 2. Tagung der 3. Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) zu Ende gegangen. Dabei äußert die Vollkonferenz die Überzeugung, dass eine kritische Debatte der Ergebnisse der sogenannten Familiensynode der Katholischen Kirche noch ausstehe. Kritik äußerte die Vollkonferenz an dem besonderen Ablass, den der Papst für das bevorstehende „Jahr der Barmherzigkeit“ in Aussicht gestellt hatte. „Eine Ablasstheologie, die biblisch begründbar und ökumenefähig wäre, kann es nach Auffassung der Vollkonferenz der UEK nicht geben.“

Zuvor hatte die Vollkonferenz der UEK das Votum ihres Theologischen Ausschusses „Kirchengemeinschaft leben und gestalten“ einstimmig verabschiedet. In dem vorangestellten Einführungsvortrag hatte der Vorsitzende des Theologischen Ausschusses, der Münsteraner Theologieprofessor Michael Beintker, betont, der Text reiche in der theologischen Begründung wie in den praktischen Perspektiven weit über die aktuellen Prozesse im Verbindungsmodell von EKD, UEK und VELKD hinaus. Die Einheit der Kirche sei eine im Wirken Gottes begründete Vorgabe, die die Gemeinden und Kirchen in ihrem gelebten Miteinander zu bezeugen hätten. Dies funktioniere im ökumenischen Miteinander von Kirchengemeinden oft schon vorzüglich. Geglaubte Einheit der Kirche nötige aber nicht zu einer organisatorischen und strukturellen Einheitlichkeit. Kirchliche Einheit komme schon im Neuen Testament in einer nach Maßgabe des Evangeliums gestalteten Vielfalt zum Ausdruck – mithin in versöhnter Verschiedenheit.

In vier Arbeitsgruppen trug die Vollkonferenz zahlreiche Anregungen zur abschließenden redaktionellen Bearbeitung des Votums durch den Theologischen Ausschuss zusammen. Das Votum soll Anfang 2016 in der UEK-Reihe „Evangelische Impulse“ in der Neukirchener Verlagsgesellschaft erscheinen. Es versteht sich als ekklesiologischer Referenztext im Horizont der im Jahr 2017 begangenen Jubiläen „500 Jahre Reformation“ und „200 Jahre lutherisch-reformierte Unionen“.

Bremen, 7. November 2015
Pressestelle UEK

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2. Tagung der 12. Generalsynode der VELKD beendet

Hannover/Bremen. Am Samstagmittag ist in Bremen die 2. Tagung der 12. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zu Ende gegangen. Vom 5. bis 7. November 2015 waren 50 Synodale in Bremen zur ihrer zweiten ordentlichen Sitzung mit dem Schwerpunktthema „Reformation 2017 – Christlicher Glaube in offener Gesellschaft“ zusammengekommen. Die Generalsynode hat dazu die Präsentation des gerade erschienenen, neu überarbeiteten Handbuchs „Weltanschauungen, Religiöse Gemeinschaften, Freikirchen“ sowie einen Vortrag von Prof. Dr. Michael Roth (Mainz) zum Thema „Apologetische Kompetenz in der offenen Gesellschaft“ entgegengenommen. Das Handbuch wurde in Kooperation mit den Weltanschauungsbeauftragten der Landeskirchen erarbeitet. Das Nachschlagewerk ist als Orientierungshilfe gedacht, um die Vielfalt religiöser Sichtweisen wahrnehmen und beurteilen zu können. Roth legte in seinem Vortrag dar, dass die Verankerung im eigenen Glauben die Grundlage für einen konstruktiven Dialog mit Menschen anderer Konfession, Religion und Weltanschauung sei.

In der Entschließung zum thematischen Schwerpunkt sprach sich die Generalsynode heute dafür aus, das Handbuch u. a. in der kirchlichen Bildungsarbeit, in Schulen, Gemeinden und Akademien einzusetzen und vor dem Hintergrund der „zunehmenden Pluralisierung unserer Gesellschaft“ auch den Dialog mit den Konfessionslosen engagiert zu pflegen und zu fördern. Um anderen Weltanschauungen offen und neugierig begegnen zu können, sei es notwendig, sich des eigenen Glaubens gewiss zu sein und darüber Auskunft geben zu können.

Ebenfalls am heutigen Samstag hat der Catholica-Beauftragte der VELKD, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, vor der Generalsynode der VELKD und den Delegierten der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) seinen Bericht gegeben. Darin würdigte er u. a. die Ergebnisse der Familiensynode in Rom aus evangelischer Sicht. Abschließend hat die Generalsynode Entschließungen und Beschlüsse zum Bericht des Leitenden Bischofs, Landesbischof Gerhard Ulrich, sowie zum Bericht des Catholica-Beauftragten gefasst. Ebenfalls haben die Synodalen das eingebrachte Verständigungspapier zwischen der Vereinigten Kirche und den Alt-Katholiken zur wechselseitigen Anerkennung von Konfirmation und Firmung angenommen.

Mit dem Mittagsgebet endete die 2. Tagung in Bremen. Zur ihrer 3. Tagung kommt die 12. Generalsynode der VELKD vom 3. bis 5. November 2016 in Magdeburg zusammen. Die 12. Generalsynode hatte sich auf der 1. Tagung in Würzburg vom 30. April bis 3. Mai 2015 konstituiert.

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Zweiter Bericht des Catholica-Beauftragten vor der Generalsynode

Hannover/Bremen. Der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke (Bückeburg), hat in seinem Bericht „Entschieden in der Bezeugung des Glaubens – Barmherzig in der Zuwendung zu den Menschen“ vor der Generalsynode in Bremen die Reformprozesse in der römisch-katholischen Kirche gewürdigt. Dafür seien die Ergebnisse der kürzlich stattgefundenen Bischofssynode unter dem Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ ein weiteres Beispiel. Die Familiensynode habe abschließend formuliert, „die Lehre nicht zu verändern, aber auch der Komplexität der Lebensformen in den verschiedenen Kulturen Rechnung zu tragen und eine verurteilende und abwertende Sprache zu vermeiden“. Damit sei das ökumenische Gespräch über ethische Fragestellungen auch in Deutschland „positiv gestärkt“ worden, so Manzke.

Die im Mai veröffentlichte Umwelt-Enzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus wertete der Catholica-Beauftrage als „eine große Ermutigung und Bestätigung für christliche Initiativen und Basisgruppen ist, die sich seit Jahren für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen“. Die Kirchen täten gut daran, ihre Kompetenzen und Anliegen gemeinsam mit den anderen Religionen und gesellschaftlichen Institutionen in den öffentlichen Diskurs um die Zukunft dieser Welt einzubringen.

Zuletzt blickte Manzke auf das 50-jährige Jubiläum der Schrift „Gaudium et spes“, die zum Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils verabschiedet worden war. Auch für das gegenwärtige gemeinsame Handeln der evangelischen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche halte dieser Text „Vorgaben bereithält, die noch nicht eingelöst worden sind – aber eingelöst werden können und müssen“.

Bremen, 7. November 2015
Pressestelle der VELKD