Startseite Archiv Nachricht vom 14. Juli 2015

Landesbischof hält Urteil im Auschwitz-Prozess für gerechtfertigt

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Lüneburg/Hannover (epd). Der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover hält den Schuldspruch im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning für gerechtfertigt. "Die Verurteilung von Oskar Gröning schafft wohl kaum Versöhnung", sagte er am Mittwoch. "Aber der Schuldspruch markiert die persönliche Verantwortung von Menschen am Terror des Nationalsozialismus." Der 94-jährige Gröning war vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

"Aus meiner Sicht war es notwendig, diesen Prozess zu führen", betonte Meister. "Die rechtliche Verfolgung von Mord und von Staatsverbrechen im Nationalsozialismus darf nicht vom Alter der mutmaßlichen Täter abhängig gemacht werden." Es sei richtig, die Personen, die an der Vernichtung des europäischen Judentums mitgewirkt hätten, zur Verantwortung zu ziehen. "Das ist die Aufgabe eines funktionierenden Rechtsstaates."

Aus Sicht von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) war der Auschwitz-Prozess wichtig für die Überlebenden des Konzentrationslagers, die als Nebenkläger auftraten. "Vor allem die Opfer haben in dem Prozess die Möglichkeit gehabt, ihre Leiden zu schildern", sagte er in einer ersten Reaktion. Zwar lägen die Massenmorde schon über 70 Jahre zurück. Der Prozess habe dennoch der Glaubwürdigkeit der Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechern einen Schub gegeben. Das Strafmaß wollte Weil nicht kommentieren.

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