EKD-Chef Bedford-Strohm hofft auf Verbot von kommerzieller Sterbehilfe
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Oldenburg (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hofft auf ein Gesetz, das die organisierte und kommerzielle Sterbehilfe verbietet. "Bei dieser Frage müssen wir klar Position beziehen, gleichzeitig aber sensibel bleiben für die Situation des Einzelnen", sagte er in der neuesten Ausgabe von "horizont E", dem Magazin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Ein neues Gesetz, das sich mit dem ärztlich unterstützten Suizid beschäftigt, sei dagegen nicht nötig, "denn die Ärzte gehen damit sehr verantwortlich um".
Der Bundestag will im Herbst ein Gesetz zur Sterbehilfe beschließen. Dem Parlament liegen vier Gruppenanträge vor, die größtenteils auf einen Umgang mit Vereinen und Einzelpersonen zielen, die organisiert Hilfe zum Suizid anbieten. Diese Hilfe, die etwa geleistet wird, wenn todbringende Medikamente überlassen werden, ist in Deutschland nicht strafbar.
Bedford-Strohm warnte vor einem Gesetz, in dem Bedingungen formuliert werden, die eine Beihilfe zum Suizid ausdrücklich legitimieren würden. "Wenn einzelne Bedingungen gesetzlich festgeschrieben werden, dann tritt genau der Fall ein, den ich nicht möchte: dass diese Optionen normal werden." Er verwies auf die Pränatalmedizin. Sie habe dazu geführt, dass es kaum noch Kinder mit einem Down-Syndrom gibt. Solche Schwangerschaften würden "schon fast routinemäßig beendet".
Er sorge sich vor einer solchen Normalität, "denn wir leben in einer Gesellschaft, die sehr stark von ökonomischen Erwägungen geprägt ist". Menschen hätten das Gefühl, anderen zur Last zu fallen, wenn sie nicht mehr produktiv sind. "Dagegen müssen wir ein klares Zeichen setzen: Jeder Mensch darf leben."
Selbst Grenzfälle dürften nicht dazu führen, eine Selbsttötung als normal erscheinen zu lassen, unterstrich Bedford-Strohm. Es gehe ihm um die Frage, ob es richtig ist, die Assistenz zum Suizid zu organisieren und zu kommerzialisieren. "Da sage ich Nein." Die Option, das Leben aktiv zu beenden, dürfe nicht legitimiert werden. Wer dennoch diese Entscheidung treffe, müsse dies mit seinem Gewissen vereinbaren. "Die ethische Maßnahme bleibt klar: menschliches Leben am Ende so zu begleiten, dass niemand auf die Idee kommt, sich selbst töten zu müssen."
Bild: mck/epd-Bild