Startseite Archiv Nachricht vom 22. Juni 2015

Landesregierung und Kirchen feiern 60 Jahre "Loccumer Vertrag"

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Hannover (epd). Die niedersächsische Landesregierung und die evangelischen Kirchen in Niedersachsen feiern an diesem Dienstag das 60-jährige Bestehen des "Loccumer Vertrages". Der Staatskirchenvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land und den fünf protestantischen Landeskirchen. Zu der Festveranstaltung kommen 50 geladene Gäste aus Kirchen, Staat und Gesellschaft zusammen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Für die Landesregierung nehmen Ministerpräsident Stephan Weil und Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (beide SPD) teil. Weil und der Ratsvorsitzende der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesbischof Ralf Meister aus Hannover, werden Grußworte sprechen. Den Festvortrag hält der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs in Bückeburg, Herwig van Nieuwland.

Der Loccumer Vertrag wurde am 19. März 1955 im Kloster Loccum bei Nienburg von Vertretern der Landesregierung und der evangelischen Kirchen unterzeichnet. Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung und der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales.

Das Dokument wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland. Inzwischen haben fast alle Bundesländer entsprechende Abkommen mit den Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen. Das Land Niedersachsen hat nach Angaben der Staatskanzlei weitere Staatsverträge mit der katholischen Kirche, der Freireligiösen Landesgemeinschaft, der methodistischen Kirche sowie zwei jüdischen Landesverbänden geschlossen. Zurzeit plant die Landesregierung einen Vertrag mit den Verbänden der Muslime.

Religionskritische Verbände wie die Humanistische Union oder die Giordano-Bruno-Stiftung kündigten eine Demonstration gegen den Loccumer Vertrag an. Sie sehen darin eine Privilegierung der Kirchen, die mit der Trennung zwischen Staat und Kirchen nicht vereinbar sei.

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Der Loccumer Vertrag zwischen den evangelischen Kirchen und dem Land Niedersachsen wurde vor 50 Jahren, am 19. 03.1955, im Kloster Loccum unterzeichnet. Von links: der reformierte Kirchenamtspräsident Berthold Fokken, halb verdeckt der Bückeburger Landesbischof Wilhelm Henke, Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf (SPD), der hannoversche Landesbischof Hanns Lilje, Ministerialrat K. Müller (stehend), der reformierte Kirchenpräsident Wilhelm Buitkamp und der Braunschweiger Landesbischof Martin Erdmann. Bild: epd-bild/Landeskirchliches Archiv

Stichwort: Der Loccumer Vertrag

Loccum/Kr. Nienburg (epd). Der Loccumer Vertrag vom 19. März 1955 regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Land Niedersachsen und den fünf evangelischen Landeskirchen. In dem ersten Staatskirchenvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg, unterzeichnet im Kloster Loccum bei Nienburg, verpflichten sich das Land und die Kirchen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Trennung von Staat und Kirche.

Zentrale Inhalte sind das Recht zur freien Religionsausübung, die Anerkennung der Eigenständigkeit der Kirchen und erstmals in einem Staatskirchenvertrag der Auftrag der Kirchen, in der Öffentlichkeit zu wirken. Der Einzug der Kirchensteuern durch den Staat ist genauso festgeschrieben wie Einzelfragen in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales.

Der Loccumer Vertrag wurde zum Mustervertrag für alle weiteren Staatskirchenverträge in Deutschland, auch noch nach der Wiedervereinigung. Inzwischen haben fast alle Bundesländer entsprechende Abkommen mit den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) geschlossen.

Mit dem Niedersachsen-Konkordat von 1965 ist das Verhältnis des Landes zu den katholischen Bistümern geregelt. In dem Konkordat geht es unter anderem um den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Ausbildung der Religionslehrer und die Präsenz katholischer Vertreter im Rundfunkwesen. Auch mit den jüdischen Gemeinden hat Niedersachsen einen vergleichbaren Vertrag abgeschlossen.

Zurzeit strebt das Land einen Staatsvertrag mit den muslimischen Landesverbänden an. Ähnlich wie bei den Kirchen soll er das gegenseitige Verhältnis absichern. Geldzahlungen sind nicht vorgesehen.

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