Leitende Geistliche der lutherischen Kirchen diskutierten Luthers Judenschriften
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Hannover/Meißen – Auf ihrer diesjährigen Klausur vom 14. bis 17. März in Meißen hat die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) das Thema „Die theologische und politische Relevanz von Luthers Schriften über die Juden“ behandelt.
Ein Impuls für die Beschäftigung mit diesem Thema war: Vor dem Hintergrund des Reformationsjubiläums 2017 sollten auch Seiten im Werk Martin Luthers beleuchtet werden, die eine belastende „Hypothek“ (D. Wendebourg) für die heutigen lutherischen Kirchen darstellen. Dies sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Forschung geschehen, um die historisch wie theologisch ebenso komplexen wie strittigen Fragen zur Genese und Wirkung der Schriften angemessen einordnen zu können.
Die Diskussion wurde deshalb von Fachbeträgen (Johannes Ehmann, Ernst. M. Dörrfuß und Dorothea Wendebourg) begleitet, die zum einen den historischen Kontext und damit verbunden die Wirkungsgeschichte der unterschiedlichen Schriften bis in die Gegenwart darstellten und zum anderen die hermeneutischen Orientierungslinien Luthers nachzeichneten. Darüber hinaus wurde die Bedeutung von Luthers Theologie für seine Haltung gegenüber den Juden thematisiert. Die Debatte zeigte insgesamt, dass Luthers Antijudaismus kein „Randthema“ seiner Theologie darstellt und somit eine kritische Rezeption durch die lutherischen Kirchen angeraten ist.
An der Klausur nahmen auch leitende Geistliche aus lutherischen Schwesterkirchen in Europa teil, u.a. Bischof Stehen Skovsgaard (Dänische Volkskirche), Bischof Dr. Matti Repo (Ev.-Luth. Kirche Finnlands) und Bischof Geza Filo (Ev. Kirche A.B. in Slowenien).
Die Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) besteht aus 17 Mitgliedern. Ihr gehören die Bischöfe der VELKD-Gliedkirchen sowie aktuell sechs weitere ordinierte Inhaber eines kirchenleitenden Amtes in diesen an. Vorsitzender ist der Leitende Bischof der VELKD, Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin). Die Bischofskonferenz tritt zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, bei der Beschlussfassung zu Kirchengesetzen, Agenden und Ordnungen für den Gottesdienst sowie zu Verordnungen mit Gesetzeskraft mitzuwirken.
Hannover, 19. März 2015
Gundolf Holfert
stellv. Pressesprecher der VELKD