Brot für die Welt beklagt vor Tagung der UN-Frauenrechtskommission Rechtslage der Mütter
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Aus Anlass des Weltfrauentages am 8. März weist Brot für die Welt darauf hin, dass in 27 Ländern der Welt Frauen noch immer das Recht abgesprochen wird, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben. Kinder, die keinen Vater haben, der sie anerkennt, werden auf diese Weise staatenlos. Je nach nationaler Gesetzgebung betrifft das Kinder, die im Ausland als auch solche, die in ihrer Heimat geboren werden.
Allein in den unmittelbaren Nachbarländern des kriegszerrütteten Syrien wurden nach Angaben des UN-Flüchtlingswerks in den vergangenen vier Jahren mehr als 50.000 syrische Kinder geboren. Viele von ihnen sind staatenlos, da Syrien zu den Ländern gehört, in denen die Nationalität nur durch Männer weitergegeben werden kann. Viele Väter neugeborener Kinder sind jedoch von ihren Familien getrennt oder getötet worden, sodass die Kinder rechtlich nicht anerkannt werden und staatenlos sind. Ähnlich sind die Gesetzeslagen im Libanon und in Jordanien.
„Staatenlosigkeit bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen der Zugang zu öffentlichen Leistungen, staatlichen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen verwehrt bleibt“, so Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. „Außerdem haben sie später keine Möglichkeit, eine reguläre Arbeit aufzunehmen oder sich gegen staatliche Willkür zur Wehr zu setzen. Flüchtlingskinder haben ohnehin einen extrem schweren Start ins Leben. Aber hier wächst eine ganze Generation heran, die von Chancen systematisch und grundsätzlich ausgeschlossen ist.“ Die Partnerorganisation von Brot für die Welt „Middle East Council of Churches“ (Kirchenrat des Mittleren Ostens) adressiert auch die Ursachen von Staatenlosigkeit. „Die nationalen Gesetzgebungen müssen so reformiert werden, dass Frauen die Möglichkeit haben, ihre Nationalität an ihre Kinder weiterzugeben“, betont Seta Hadeshian, die dort für Migrations- und Flüchtlingsfragen zuständig ist.
Da die Zahl der Flüchtlinge weltweit dramatisch auf ein nie da gewesenes Niveau zugenommen hat, steigt auch die Zahl der staatenlosen Kinder. Unter den 27 Ländern, die die Weitergabe der Staatsangehörigkeit über die Mütter nicht anerkennen, sind weitere, in denen viele Flüchtlinge leben. Dazu gehören Brunei, Iran, Somalia und Swasiland.
1995 hat sich die Staatengemeinschaft im Rahmen der 4. UN-Weltfrauen-Konferenz in Peking vorgenommen, Geschlechterungleichheit und Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beseitigen. Vom 9. bis 20. März kommt die UN-Frauenrechtskommission in New York zusammen und wird Erfolge und Rückschritte bei der Verwirklichung von Frauenrechten zwei Jahrzehnte nach Peking in den Blick nehmen. Die Rechtslage, die Frauen nicht erlaubt, ihre Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weiterzugeben, zeigt, dass die Aktionsplattform von Peking auch 20 Jahre später nichts von ihrer Aktualität und politischen Brisanz verloren hat. Cornelia Füllkrug-Weitzel: „Das Beispiel aus dem Syrien-Konflikt zeigt, das die Verletzung von Frauenrechten nicht nur skandalös ist, sondern auch tiefgreifende Folgen für Entwicklung hat. Die Forderungen von Frauen nach gleichberechtigter politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Teilhabe und Entscheidungsmacht müssen endlich konsequent umgesetzt werden.“