Startseite Archiv Nachricht vom 16. Mai 2019

„Standing Ovations“ für die neue Kirchenverfassung

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Bläsermusik brandet auf, als die Landessynode einstimmig dem Text der neuen Kirchenverfassung zustimmt: „Vertraut den neuen Wegen ...“ Die Synodalen applaudieren im Stehen. Es ist beschlossene Sache: Am 1. Januar 2020 tritt die neue Verfassung in Kraft.

„Das ist ein ganz besonderer Moment, das spüren wir hier alle", sagte Synoden-Präsident Matthias Kannengießer. Landesbischof Ralf Meister unterzeichnete die Verfassung als erster. Dann folgten alle anwesenden Synodalen und weitere Mitglieder der Kirchenleitung. Als Erinnerung an diesen historischen Moment gab es für die Unterzeichnenden einen Kugelschreiber aus Holz mit der Aufschrift: „Kirchenverfassung 2020 - Vertraut den neuen Wegen“.

Mehr als drei Jahre lang war der Text in zahlreichen Gremien und Gruppen intensiv beraten worden. Laut Matthias Kannengießer soll die neue Verfassung die Grundlagen kirchlichen Lebens besser an die Gegenwart anpassen und mehr Möglichkeiten der Zukunftsgestaltung eröffnen. Sie räumt unter anderem Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Beteiligungsmöglichkeiten ein. Kirche solle sich in Zukunft nicht nur als traditionelle Ortsgemeinde, sondern auch als profilierte "Personalgemeinde" organisieren können. Strukturen sollen schlanker werden. Mit dem Kirchensenat wird ein kirchenleitendes Gremium aufgelöst.

Die neue Verfassung beschreibt deutlicher als bisher die theologischen Grundsätze der Landeskirche und ihr Verhältnis zum demokratischen Rechtsstaat. Der Text nimmt auch das Verhältnis zu anderen Konfessionen und Religionen in den Blick. Neu gefasst wurde der Artikel über die enge Verbindung der Kirche zum Judentum. Darin wird betont, die Landeskirche trete „jeder Form von Judenfeindlichkeit entgegen".

Der Synoden-Präsident lobte die breite Beteiligung der kirchlichen Basis an den Beratungen zur Verfassungsreform. Der neue Text sei „eine Zusammenfassung der besten Gedanken und Argumente aus unserer ganzen Kirche".

Weitere Informationen

Nachzulesen ist der Text auf der Internetseite der Verfassung. Im Vorhinein hatten mehrere Tausend Nutzer über eben diese Internet-Plattform mitdiskutiert.