Startseite Archiv Nachricht vom 15. Mai 2019

Vorstellung des Entwurfs der neuen Verfassung

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Voraussichtlich am Donnerstag wird die Synode die neue Kirchenverfassung beschließen. Am Mittwoch berichtete der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Matthias Kannengießer (Hannover) nochmals über den Entwurf. Den versteht Kannengießer als „Startschuss“. „Auf dieser Basis gilt es die Verfassung mit Leben zu füllen und sie somit als zuversichtlichen Schritt unserer Landeskirche in die Zukunft anzusehen.“ 

Er erinnerte auch an die tragenden Grundlinien der neuen Kirchenverfassung, wie die Benennung der gemeinsamen theologischen Grundüberzeugungen in der Präambel und den einleitenden Artikeln. Sie deutlich auszusprechen, sei vor dem Hintergrund der zunehmenden Säkularisierung besonders wichtig. Außerdem betonte Kannegießer die Wertschätzung der Vielfalt kirchlichen Lebens im Miteinander von Ortsgemeinden und Personalgemeinde im Verfassungsentwurf, die diverse Perspektiven für die Zukunft eröffne.

Eine weitere Besonderheit sei das ausdrückliche Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat. Auch die Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere bei der Vertretung in Entscheidungsgremien wie der Landessynode und den Kirchenkreistagen, sei durch die neue Verfassung festgeschrieben. Diese Tatsache sei den positiven Erfahrungen mit der Mitarbeit der Jugendvertreter in der Landessynode entsprungen. 

In der anschließenden Aussprache versicherte Fritz Hasselhorn (Sulingen) für die Gruppe „Lebendige Volkskirche“ die Zustimmung zum vorliegenden Verfassungsentwurf. Damit „haben wir unseren Teil dazu getan, unsere Kirche in guter Verfassung mit einer guten Verfassung an die kommende Landessynode zu übergeben“, sagte Hasselhorn. 

Auch Rolf Bade (Hannover) begrüßte für die Synodalgruppe „Offene Kirche“ den vorliegenden Entwurf. Die Verfassung ermögliche flachere Hierarchien in den kirchenleitenden Ebenen. „Damit wagt unsere Landeskirche mehr Demokratie“, so Bade. 

Unterstützt wurde der Verfassungsentwurf außerdem vom Bischofsrat. Landessuperintendent Detlef Klahr wünschte sich eine breite Zustimmung, weil sich die Verfassung positiv zum demokratisch verfassten Rechtsstaat bekenne. Außerdem lobte Klahr, dass der Entwurf verschiedene Gemeindeformen ermögliche, was Spielräume eröffne. Auch die klare Ablehnung jeder Form von Judenfeindlichkeit, sei ein Grund, die Verfassung in dieser Form zu verabschieden. Die Sprache und Knappheit in der vorliegenden Form zeige die Modernität der neuen Verfassung, die es ermögliche „eine Kirche zu sein, die zeitgemäß ist“.