Landessynode stimmt neuer Verfassung in erster Lesung zu
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Mit wenigen Enthaltungen und einzelnen Gegenstimmen nahm die Landessynode am Abend den Entwurf der neuen Kirchenverfassung in erster Lesung an. Damit ist wahrscheinlich, dass sie am Donnerstag verabschiedet wird. Eine neue Formulierung wurde noch in den Artikel 4 eingefügt, der die Beziehung zum Judentum betont.
Eingebracht wurde die Änderung durch den Synodalen Florian Wilk, Theologieprofessor an der Uni Göttingen. Die Ergänzung des Artikels 4, Absatz 5, Satz 2 sei ein Plädoyer für die Achtung des jüdischen Volkes. Entsprechend des Antrags von Florian Wilk stimmten die Synodalen dem veränderten Wortlaut zu: Die Landeskirche "achtet seine [des jüdischen Volkes] bleibende Erwählung und seinen Dienst als Volk und Zeuge Gottes“.
In seiner Begründung für die Ergänzung wies der Theologe darauf hin, dass nach dem Schriftbefund bei Paulus Gottes Gnadengaben und Berufung dem jüdischen Volk nicht genommen werden könne und ihm bleibe. Wilk sieht die Formulierungen aus der Verfassungsrevision im Jahr 2013 als gut an, doch hält er auch eine Ergänzung im Hinblick auf die gesellschaftlichen Verantwortungen der Kirche für notwendig. Er erinnerte dazu an den Begriff der „Erwählung“ als „In-Dienst-Name“. Wenn Kirche die Erwählung Israels achte, so achte sie seine Erwählung als Volk und Zeuge Gottes. Wilk betonte: „Wenn wir als Kirche dem jüdischen Volk begegnen, begegnen wir den Zeugen Gottes. Wir verabschieden uns damit vom Gedanken der Judenmission. Wir tun das mit der Bereitschaft, auf unsere jüdischen Geschwister zu hören.“