Startseite Archiv Nachricht vom 15. Mai 2019

Tätigkeit Landessynodalausschuss: Eine einladende und offene Kirche

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Einladend und offen sein – so müsse die Kirche auf den vorhergesagten Rückgang der Mitgliederzahl reagieren, forderte der Vorsitzende des Landessynodalausschusses (LSA), Jörn Surborg, vor dem Kirchenparlament. Der LSA nimmt die Aufgabe der Synode zwischen den Tagungen war.

Ein Schwerpunkt in Surborgs Bericht war die Studie des „Forschungszentrums Generationenverträge“ zu Zukunftsperspektiven für die katholische und evangelische Kirche in Deutschland. Unter dem Titel „Langfristige Projektion der Kirchenmitglieder und des Kirchensteueraufkommens in der Landeskirche Hannover“ ist auch die Landeskirche behandelt. Kernaussagen: Bis zum Jahr 2060 werde die Zahl der Kirchenmitglieder und der Kirchensteuerzahlenden um rund 50% abnehmen. Zudem werden dann in Deutschland die Mitglieder der beiden großen Kirchen weniger als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Damit werde und müsse sich die Form der Kirchen verändern, so der Vorsitzende des LSA: „In diesen Veränderungsprozessen befindet sich Kirche bereits, die Zahl der Kirchengemeinden wird sich verändern und auch die finanziellen Mittel werden mittelfristig zurückgehen.“

Rund 30 Prozentpunkte des Rückgangs an Kirchenmitgliedern sind laut Studie durch den demographischen Wandel erklärbar. Daneben gebe aber Faktoren, auf die durchaus Einfluss genommen werden könne. „22% des Rückgangs sind durch beinflussbare Gegebenheiten definiert,“ so führte Suborg aus der Studie aus. Bei einer Steigerung der Taufquoten und der Eintrittszahlen könnten rund 155.000 Mitglieder mehr in 40 Jahren zur hannoverschen Landeskirche gehören als es die Freiburger Studie im ungünstigsten Szenario skizziere, machte Suborg deutlich. Dafür brauche es eine offene und einladende Kirche: „Kirche wird bunter und vielfältiger sein, mit starken zentrifugalen Kräften, mit stärkerem Interesse an Beteiligung.“

Es gelte, den Prozess hin zu einer neuen Kirche jetzt anzuschieben. Dabei müsse Kirche ein attraktiver Arbeitgeber sein. Zumal die aktuellen Theologiestudierendenjahrgänge nicht ausreichten, um die entstehenden Lücken in der Pastorenschaft zu füllen. So wie Einstiege in den Beruf vielfältiger und flexibler werden müssten, solle auch das Ausscheiden aus dem aktiven Dienst flexibler gestaltet werden können. Dazu begrüßt der LSA Vorschläge aus der EKD, die für Pastorinnen und Pastoren ermöglichen sollen, auch über das 67. Lebensjahr hinaus im Dienst zu arbeiten. Diese Entscheidung müsse aber eben freiwillig sein und auch zurückgenommen werden können. Dann könne die Möglichkeit helfen, die Lücken in der Pastorenschaft zukünftig nicht zu groß werden zu lassen.

Für den Finanzabschluss des vergangenen Jahres unterstrich der LSA-Vorsitzende, dass die Anlage von Geldern herausfordernd bleibe. Auf geringe Renditeaussichten an den Kapitalmärkten sei erstmalig durch eine Investition in Ackerflächen in Sachsen-Anhalt reagiert worden. Das sei in Absprache mit der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands erfolgt. Das Finanzjahr 2018 habe mit einem Plus abgeschlossen. Dies ermögliche, auch die Finanzbedarfe im Beihilfebereich auszufinanzieren. Zudem sollen Finanzmittel nach den Richtlinien und Kriterien des kirchlichen FAG (Finanzausgleichsgesetz) wieder in die Fläche der Landeskirche zurückfließen. Hinter einer Auflage möglicher neuer Projektfinanzierungsfonds aus den Finanzmitteln setzte Jörn Suborg ein deutliches Fragezeichen. Es gelte Abwicklung und Förderkriterien transparent und handhabbar zu machen. Die Diskussion dazu gehört aus seiner Sicht in die landeskirchlichen Haushaltsberatungen. Nur in der Gesamtschau des Haushalts sei das Für und Wider neuer Projektfinanzierungsfonds abzuwägen.

Aussprache zum Bericht

Bei der Frage, mit welchem Alter Pastorinnen und Pastoren in den Ruhestand gehen, dürfe nicht nur über eine obere Altersgrenze von 75 Jahren nachgedacht werden, betonte Carsten Wydora (Sprengel Ostfriesland-Ems) mit Blick auf das EKD-Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des Ruhestandes für Pastorinnen und Pastoren. Auch eine Flexibilisierung nach vorne, wie es sie einst mit der 60er-Regelung gegeben habe, müsse bedacht werden. Innerhalb der Pastorenschaft sei es jetzt schon für manche die Frage, wie sie das 67. Lebensjahr im Beruf erreichen könnten. Die zweite Gruppe der Kirchenbeamt*innen sei bei solch einer Regelung mit zu bedenken.

Außerdem wies Wydora darauf hin, dass 11,2 Mio. Euro für Vakanzmittel zusätzlich zur Verfügung stünden. Das bedeute allerdings, dass durchschnittlich 90 Pfarrstellen im Jahr 2018 nicht besetzt waren. „Das ist nahe an einem Notstand, wenn jeder Kirchenkreis im Durchschnitt dauerhaft zwei vakante Pfarrstellen hat.“