Amtszeit der Mitarbeitervertretung verlängert
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Die Wahlperiode der Mitarbeitendenvertretung, die regulär 2020 endet, wird bis zum 30. April 2021 verlängert, das hat die Synode am Mittwoch beschlossen. Das Kirchenparlament beugt mit der „Verordnung mit Gesetzeskraft zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes“ einer möglichen Rechtsunsicherheit bei der Veränderung der Mitarbeitervertretungsgesetze vor. Das MVG-K wird zum MVG-EKD.
Bild: Jens Schulze