Startseite Archiv Nachricht vom 15. Mai 2019

Beratung über IT-Sicherheit geht weiter

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Die Landessynode hat über die den Entwurf eines Kirchengesetzes zur digitalen Kommunikation beraten. Es soll Standards und Verantwortlichkeiten, den Datenschutz und die Sicherheit im IT-Bereich regeln. „Aktuell existiert keine eindeutige Rechtsgrundlage zur IT-Nutzung in der Landeskirche.“, sagte Klaus Kastmann (Kirchensenat). Ziel des Gesetzes sei daher eine einheitliche und zukunftsfähige IT-Struktur, ohne die vorhandene große Bandbreite an kirchlichen Arbeitsformen mehr als notwendig einzuschränken.

Die Neuregelung soll für alle kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer unselbstständigen Einrichtungen gelten. Als Basis für eine digitale Kommunikation werden alle Nutzenden in eine einheitliche IT-Lösung eingebunden, heißt es im entsprechenden Aktenstück. „Aus datenschutzrechtlichen sowie wirtschaftlichen Gründen sei eine zentrale Bereitstellung bestimmter Anwendungen und Dienste notwendig und verpflichtend“, erläuterte Kastmann den Gesetzentwurf. Neben diesem „Anschluss- und Benutzungszwang“ sieht das Gesetz vor, der digitalen Kommunikation Vorrang vor papiergebundenen Kommunikation einzuräumen.

In der anschließenden Aussprache sagte der Synodale Martin Sundermann (Sprengel Ostfriesland): „Ich bin mit dem Entwurf an vielen Stellen noch nicht einverstanden. Es zeigt sich eine Schieflage zwischen Nutzenden und Anbieter aus. Dem Nutzungszwang müsste ein Nutzungsrecht gegenüberstehen.“ Nach Ansicht Sundermanns müsse daher geregelt werden, wer die bereitgestellte IT überhaupt nutzen darf. Ebenso sei die Frage offen, wie die Kontrolle der IT-Struktur geregelt sei. „Wer kontrolliert die Kontrolleure?“, gab Sundermann der Synode zu bedenken.

Karl-Otto Scholz (Sprengel Hildesheim-Göttingen) lobte die Vorlage: „Danke, dass es diesen Gesetzentwurf gibt. Ich möchte dafür werben, dass dieses Gesetz in den Gemeinden und Einrichtungen, also bei den Nutzern ankommt.“ Dafür brauche es nach seiner Ansicht jedoch mehr Zeit und Diskussionen. Der Synodale Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) mahnt hingegen zur Eile: „Die staatlichen Vorgaben zu IT- & Datensicherheit gelten bereits jetzt.“ Die Synode überwies den Gesetzentwurf für weitere Beratungen an den Schwerpunkt-, Rechts-, Finanz- sowie den Öffentlichkeitsausschuss.