Startseite Archiv Nachricht vom 15. Mai 2019

Synode stimmt Handreichung zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zu

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Gleichgeschlechtliche Paare können sich jetzt auch in der Landeskirche Hannovers trauen lassen, es gibt keine formale Unterscheidung mehr zu einer Trauung zwischen Frau und Mann. Eine entsprechende Handreichung hat das Parlament der Landeskirche am Abend bei einer Enthaltung beschlossen.

Für den Bischofsrat hatte Landessuperintendent Hans-Christian Brandy über die Hintergründe der neuen Handreichung berichtet. Die bisherige Handreichung zur Segnung stammt aus dem Jahr 2014. Sie sei auf die staatliche Ordnung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ abgestellt gewesen, die es seit 2001 zwei Menschen gleichen Geschlechts ermöglichte, ihrer Partnerschaft standesamtlich einen rechtlichen Rahmen zu geben. Seitdem der Deutsche Bundestag im Juli 2017 das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ beschlossen hatte, kämen Ehepaare gleichen Geschlechts, „die standesamtlich verheiratet sind oder dies planen, zu uns in die Gemeinden und bitten um eine kirchliche Trauung“, so Brandy. Er betonte: „Dazu müssen wir uns verhalten, wir müssen eine Antwort geben, schon aus seelsorglicher Verantwortung.“

Nach dem Bericht des Landesbischofs zur sogenannten „Ehe für alle“ im November 2017 hatte der Ausschuss für Theologie und Kirche den Bischofsrat gebeten, die bestehende Handreichung entsprechend zu überarbeiten.  Nach intensiver Beratung kam der Bischofsrat zu dem Schluss, „dass es keine theologisch zwingenden Gründe gebe, eine prinzipielle Differenz zwischen der Ehe und Trauung von Menschen verschiedenen und gleichen Geschlechts festzuhalten“. So gut wie alles, was sich prinzipiell über die Ehe von Mann und Frau sagen lasse, lasse sich auch über die Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen sagen. Dennoch empfehle der Bischofsrat die Beibehaltung des sogenannten „Gewissensvorbehalts“. So werde kein Pastor und keine Pastorin verpflichtet, die Trauung eines Ehepaares gleichen Geschlechts gegen die eigene Überzeugung zu vollziehen. Allerdings muss eine Zustimmung gegeben werden, dass ein anderer Pastor bzw. eine Pastorin die Trauung durchführen kann.

Nachdem alle kirchlichenleitenden Gremien der Handreichung nun zugestimmt haben, wird die Handreichung nun zeitnah den Kirchengemeinden in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. 

Trauung für Ehepaare gleichen Geschlechts