Startseite Archiv Nachricht vom 17. Mai 2019

Debatte: Arbeiten bei der Kirche ohne Mitgliedschaft?

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Ausführliche Debatte in der Synode: Sollen Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, nur in begründeten Ausnahmefällen für eine Einstellung in den kirchlichen Dienst in Betracht kommen oder soll es eine solche Vorschrift künftig nicht geben? Eine Entscheidung wird voraussichtlich im November fallen.

Michael Gierow, Synodaler aus dem Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, brachte für den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit und den Rechtsausschuss einen Entwurf für eine Änderung des Kirchengesetzes über die Rechtsstellung der privatrechtlich beschäftigen Mitarbeitenden ein. Gierow stellte außerdem klar, dass für A- und B-Kirchenmusikerinnen und -Kirchenmusiker eine Kirchenzugehörigkeit Voraussetzung für eine Anstellung ist.

Laut Gierow sprachen sich beide Synodalgruppen dafür aus, den umstrittenen Passus zur Kirchenmitgliedschaft zu streichen. Die zuständigen Ausschüsse hätten sich nicht auf einen einheitlichen Vorschlag einigen können. Die Diskussion in den Ausschüssen hatte sich an der Frage entzündet, ob Menschen für ein kirchliches Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich auszuschließen sind, die einmal aus einer Kirche ausgetreten sind, während für Menschen, die noch nie einer Kirche angehört haben, begrenzt definierte Tätigkeiten im kirchlichen Bereich möglich sind.

Die Präsidentin des Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, plädierte in der Aussprache dafür, den strittigen Passus zum Kirchenaustritt nicht zu streichen. Es gebe zwar ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem die Kirchen nicht mehr so hohe Loyalitätsanforderungen an ihre Mitarbeitenden stellen dürfen, wenn sie nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt eine berufliche Anforderung darstellten. Aber das abschließende Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehe noch aus. Außerdem werde auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an einem gemeinsamen Vorgehen in diesem Punkt gearbeitet.

Für eine Streichung des Passus sprachen sich dagegen die Synodalen Florian Wilk (Göttingen), Rolf Bade (Hannover), Hans-Martin Heinemann (Hannover), Birgit Thiemann (Lüchow-Dannenberg), Jonas Drude (Jugendvdelegierter) und Martin Sundermann (Ostfriesland-Ems) aus.

Auf Antrag von Fritz Hasselhorn (Grafschaft Diepholz) wurde mehrheitlich beschlossen, eine Änderung des entsprechenden Kirchengesetzes noch einmal in die entsprechenden Ausschüsse zu geben, so dass die Synode erst bei ihrer Sitzung im November 2019 abschließend über das Gesetz abstimmen wird.

Bild: Jens Schulze