Startseite Archiv Nachricht vom 16. Mai 2019

Beteiligung wird in Zukunft groß geschrieben

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Wie soll in der Landeskirche künftig „Beteiligung“ bei wichtigen Entscheidungen aussehen? Das wird Thema auf der nächsten Synodalsitzung im November sein. Vorab legte Stephanie Springer, Präsidentin des Landeskirchenamtes, einen Entwurf von Grundsätzen für die Gestaltung von Beteiligungsverfahren in der Praxis vor. Hintergrund: Die neue Kirchenverfassung sieht „Beteiligung“ als grundlegendes Strukturprinzip aller Handlungsebenen der Landeskirche vor.

Der Entwurf enthält Hinweise für die Auslegung der entsprechenden Verfassungsartikel. Artikel 9 Absatz 2 der neuen Kirchenverfassung ruft alle Kirchenmitglieder dazu auf, „mit ihren Gaben und Kräften das kirchliche Leben mitzugestalten […] sowie sich an der Leitung der Kirche zu beteiligen.“ Vor diesem Hintergrund benennt der Entwurf Ziele und Grundsätze von Beteiligung und beschreibt mögliche Phasen und Module von entsprechenden Verfahren. Es gebe nicht das eine allgemeingültige Beteiligungsverfahren, erklärte Springer. „Entsprechend sieht der Entwurf kein striktes Verfahrenskorsett vor, sondern enthält eine Sammlung im Baukastenprinzip, die z.B. schriftliche Stellungnahmen, Tagungen, Vorträge auf Regionalkonferenzen enthält.“

Auch für die Erarbeitung der Grundsätze habe man ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, erläutert Springer. Im Rahmen dessen sollen noch bis zum 30. Juni alle Kirchenkreise Stellung nehmen.

Die Landessynode überwies den Textentwurf zur Beratung in den Schwerpunkteausschuss und in den Diakonie-Ausschuss.