Startseite Archiv Nachricht vom 17. Mai 2019

Neue Regeln zum Finanzausgleich für Kirchengemeinden

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Die Zahl der Kirchen- und Kapellengemeinden, die durch die demografische Entwicklung überdurchschnittlich viele Kirchenmitglieder verlieren, ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Mit dem Verlust der Gemeindeglieder ist auch eine Verringerung der finanziellen Zuweisungen verbunden, da diese sich vor allem an den jeweiligen Mitgliedszahlen orientieren. 

Die Landessynode reagiert nun auf diese Entwicklung und hat das Finanzausgleichsgesetz der Landeskirche so verändert, dass Gemeinden, die in besonderem Maße von einer negativen demografischen Entwicklung betroffen sind, künftig bei der Mittelzuteilung besonders berücksichtigt werden.

Den Bericht des Schwerpunkteausschusses und des Finanzausschusses nahm die Synode zustimmend zur Kenntnis und stimmte der Gesetzesänderung ohne Gegenstimmen und bei drei Enthaltungen zu.