Neuregelung Amtszeiten
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Über die Neuregelung der Bischofswahl und die Amtszeitbegrenzung für künftige Bischöfe/Bischöfinnen und Landessuperintendenten / Landessuperintendentinnen hat die Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung entschieden. Der vom Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Amtszeit des Landesbischofs/ der Landesbischöfin zunächst auf zehn Jahre begrenzt ist und bis zum Ruhestand verlängert werden kann.
Ebenso wird ein Landessuperintendent, eine Landessuperintendentin auf zehn Jahre gewählt mit der Möglichkeit einer Amtszeitverlängerung bis zum Ruhestand.
Die Neuregelungen wurden durch eine Verfassungsänderung und die darauf aufbauende Gesetzesregelung in zweiter Lesung von der Synode beschlossen.
Auf den Tischen wird es voller. Bild: Jens Schulze