Verfassungsänderung
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Eine Verfassungsänderung für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat die Landessynode am 30. Mai 2013 auf Vorschlag des Kirchensenats beraten.
Artikel 1 Absatz 3 soll dem Entwurf zufolge folgender Satz 2 angefügt werden: „Zeugnis, Mission und Dienst erfolgen in Gemeinschaft mit anderen christlichen Kirchen und im Bekennen der Treue Gottes zum jüdischen Volk.“
Weiter soll mit Artikel 4a ein neuer Artikel der Verfassung hinzugefügt werden: „Artikel 4a (1) Die Landeskirche ist durch Gottes Wort mit dem jüdischen Volk verbunden. Sie achtet seine Erwählung zum Gottesvolk. Dies schließt Mission unter Juden aus. (2) Angesichts ihrer schuldhaften Verfehlung gegenüber Juden und Judentum sucht die Landeskirche nach Versöhnung. (3) Die Landeskirche fördert die Begegnung mit Juden und Judentum. Sie tritt jeder Form von Judenfeindlichkeit entgegen.“
Der Vorschlag zur Verfassungsänderung ist im Schreiben des Kirchensenats mit den in den letzten Jahrzehnten gewonnenen theologischen Einsichten begründet. Der Kirchensenat verweist darauf, dass die meisten anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland vergleichbare Aussagen in ihre Kirchenverfassungen aufgenommen haben.
Dem vorgelegten Entwurf zur Änderung der Verfassung war die Bildung einer Arbeitsgruppe durch den Kirchensenat vorausgegangen, dem Vertreter und Vertreterinnen aller kirchenleitenden Organe und fachkundige Personen, sowie als Gäste der Landesrabbiner und der Rabbiner der Liberalen jüdischen Gemeinde in Hannover angehörten.
Der Kirchensenat betont in seinem Schreiben, dass die Verfassungsänderung keine neuen, bisher im Bekenntnis der Landeskirche nicht enthaltenen Aussagen enthalte. Es handele sich vielmehr um eine Klarstellung dessen, was nach heutiger allgemeiner Auffassung im Bekenntnis der Kirche schon immer enthalten, durch die schuldbelastete Geschichte im Verhältnis zwischen Juden und Christen aber verdeckt war.
Bild: Jens Schulze