Startseite Archiv Bericht vom 29. Mai 2013

Fortbildung Bilanzbuchhaltung

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Der von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammen mit ihren Gliedkirchen, sowie der Steuerfachschule Dr. Endriss und der Bundesakademie für Kirche und Diakonie entwickelte Fortbildungslehrgang „EKD-Finanzbuchhalter“ ist von der Landessynode am 30. Mai bestätigt worden.

Damit tritt die Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Zuständigkeit für die Fortbildung zur „EKD-Bilanzbuchhalterin“/ zum „EKD-Bilanzbuchhalter“ in Kraft.

Der beschlossene Lehrgang ist angelehnt an den Lehrgang „Bilanzbuchhalter IHK“ und ist ergänzt durch kirchenspezifische Inhalte. Der Kirchensenat hatte sich für die Einführung dieser innerkirchlichen Fortbildung eingesetzt. Er unterstrich ihre Wichtigkeit mit der Entwicklung im Rechnungswesen im Rahmen der Einführung der Doppik, sowie der erweiterten Kameralistik. Fortbildung in diesem Bereich, so der Kirchensenat, sei unerlässlich, da Mitarbeitende mit den erforderlichen Kompetenzen derzeit schwer zu finden seien und Personen auf dem „freien Markt“ der spezifisch kirchliche Hintergrund fehle.

Weiter machte der Kirchensenat deutlich, dass das Risiko von Personalfluktuation/ Abwanderung auf den „freien Markt“ durchaus gegeben sei. Mit Blick auf die notwendigen Qualifikationen sei das Angebot aber alternativlos.