Startseite Archiv Bericht vom 29. Mai 2013

Aussprache Verfassungsänderung

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Die theologische und historische Verpflichtung aus der Geschichte der Schuld der Landeskirche Hannovers betonte Landesbischof Ralf Meister in seiner Einbringung des 8. Kirchengesetzes zur Änderung der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. „Ich bringe dies in Dankbarkeit ein“, so der Landesbischof. Die angestrebte Verfassungsänderung bilde das seit fünf Jahrzehnten geführte Gespräch zwischen Christen und Juden ab. „Dies ist keinesfalls ein Schnellschuss, vielmehr ist es allerhöchste Zeit dafür“, betonte der Landesbischof.

Als Schlüsselsatz der geplanten Verfassungsänderung benannte Ralf Meister die Absage an die „Judenmission“. Der Begriff habe eine lange Tradition und beschreibe institutionalisierte Aktivitäten zur Missionierung in jüdischen Gemeinden. „Heute unterstützt keine Landeskirche mehr diese Bestrebungen“, betonte Ralf Meister, verwies aber auf nach wie vor vorhandene massive Bestrebungen evangelikaler Kreise zur Judenmission.

Trotz der klaren Absage an den Begriff der Judenmission in seiner historischen Verwendung sei das Zeugnis ihres Glaubens auch gegenüber Juden für alle Christinnen und Christen verpflichtend, betonte der Landesbischof weiter. Er bat die Synode um Vorschläge zur weiteren Bearbeitung des Textes, damit dieser in der Herbstsynode verabschiedet werden könne.

In der Aussprache betonte Rolf Bade aus dem Sprengel Hannover die Notwendigkeit, die Versöhnung zwischen Christen und Juden deutlich zu artikulieren: „In der Sache gibt es keinerlei Differenzen.“ Dennoch regte er die weitere Diskussion des Textvorschlages insbesondere mit Bezug auf den Begriff Judenmission an und brachte einen entsprechenden Antrag ein, der mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde. Der Antrag bittet den Ausschuss für Theologie, Kirche und Mission, sowie den Rechtsausschuss zu prüfen, ob es aus theologischer Sicht erforderlich sei, in Artikel 4a der Verfassung auf die Judenmission zu verweisen und ob die Aussagen in Artikel 4a Absatz 3 dem Duktus einer Verfassung entsprechen.

Landessuperintendentin Dr. Ingrid Spieckermann betonte die in der Geschichte stetig wiederkehrende Perversion des Zeugnisbegriffes gegenüber Juden: „Der Begriff Judenmission ist historisch schwer belastet; wir können diesen Begriff nicht mehr in den Mund nehmen.“ Mit großer Erwartung werde auf diese Synode geschaut, so Dr. Ingrid Spieckermann. Die Verfassungsänderung sei aufgrund der Historie dringend geboten.

Philipp Meyer aus dem Sprengel Göttingen-Hildesheim dankte der vorbereitenden Arbeitsgruppe ausdrücklich für die sehr substanziell geführte Diskussion. „Es ist sehr wichtig, auch unsere inneren Bilder zu revidieren“, so Meyer. Die angestrebte Verfassungsänderung könne dies in Bezug auf das Verhältnis zwischen Christen und Juden befördern.

Auf Antrag Gerd Bohlens aus dem Sprengel Ostfriesland werden alle Redebeiträge der Synode der Arbeitsgruppe für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder kirchenleitender Organe haben Zugang zu den Beratungen der Arbeitsgruppe.