Startseite Archiv Nachricht vom 10. Juli 2020

Kirchenvorstandswahlen sollen grundlegend verändert werden.

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Online-Kirchenvorstandswahlen, weniger Regulierungen, mehr Beteiligung junger Menschen: Die Landessynode der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers möchte eine Reform des "Kirchenvorstandsbildungsgesetzes" (KVBG) anstoßen. "Unser Ziel ist es, einige Schritte abzuschaffen", sagte Oberkirchenrätin Anna Burmeister auf der II. Tagung der 26. Landessynode in Hannover. Das entschlackte KVBG solle durch weniger Anforderungen das Wahlrecht einfacher machen und so auch zu einer höheren Wahlbeteiligung führen. 

"Wir schlagen vor, bei der Kirchenvorstandswahl 2024 eine allgemeine Briefwahl durchzuführen und diese mit der Option auf eine Online-Wahl zu ergänzen." Kirchengemeinden könnten jedoch auch weiterhin eine Urnen-Wahl vor Ort einrichten. Künftig würden nach dem Plan antragslos Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten von einer zentralen Stelle verschickt. Mit einem Code auf den Unterlagen könne ein Kirchenmitglied dann auch online die Stimme abgeben.

Aus Sicht der Oberkirchenrätin stellt sowohl die allgemeine Briefwahl als auch die Online-Wahl eine bequeme Möglichkeit der Stimmabgabe dar, die bereits in anderen evangelischen Landeskirchen genutzt würde - mit positiven Erfahrungen. Der Vorteil für die Kirchengemeinden sei zudem, dass ihnen ein Teil der administrativen Aufgaben abgenommen werde. "Wir haben uns auch die bisherigen Verfahrensschritte angeschaut und diejenigen herausgenommen, die sich nicht bewährt haben." Der Vorschlag enthalte nur noch 27 der bisherigen 50 Paragrafen. Die Amtszeit der Kirchenvorstände soll jedoch nach den Plänen der Steuerungsgruppe weiterhin sechs Jahre betragen.

Pastorin Birgit Spörl, Synodale aus dem Kirchenkreis Osterholz-Scharmbeck, kritisierte die Pläne. Sie freue sich zwar über eine höhere Wahlbeteligung. Aber das Ziel, die Wahlbeteiligung unbedingt zu erhöhen, kann die Synodale "nicht nachvollziehen“. Es sei wichtig, dass die Kirchenmitglieder von der Wahl erführen. Ob sie allerdings auch von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten, sei ihnen überlassen: "39 Prozent Wahlbeteiligung sagen nichts über die Qualität aus." Zudem führe das einheitlichere Verfahren dazu, dass die Zeiten bis zur Wahl deutlich nach vorne gelegt werden müssten. Dies könne sich negativ auf die Kandidatensuche auswirken.

Der Synodale Johannes Klapper aus dem Kirchenkreis Walsrode begrüßte hingegen die Online-Wahlen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit seien jedoch nicht unproblematisch, wenn dort auf Gesinnung geprüft werde.

Torben Salm, Synodaler aus dem Kirchenkreis Hameln-Pyrmont, ging der Vorschlag der Einbindung von Menschen unter 27 Jahren nicht weit genug. Wo Vorstände entscheiden sollten, wie sie auf Jugendliche eingehen, ändere sich nicht viel. Dies unterstützte auch Diakon Henning Enge, Synodaler aus dem Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte. Das Engagement der Jugendlichen etwa bei "Fridays for Future" zeige, dass diese sich über ihr Lebensumfeld hinaus einbringen wollten.

In der kommenden Tagung der Landessynode soll die Reform des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes weiter beraten werden. Die nächsten Kirchenvorstandswahlen in der Landeskirche Hannovers sind für März 2024 geplant.