Umwelt- und Bauausschuss
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Dr. Bettina Siegmund (Leer) brachte als Vorsitzende des Umwelt- und Bauausschusses der Landessynode den Bericht zur Neustrukturierung der landeskirchlichen Baufachverwaltung ein.
Ursprünglich sei das Amt für Bau- und Kunstpflege in Hannover mit seinen Außenstellen für alle Sakral- (Kirchen und Kapellen) und Profangebäude (Pfarr- und Gemeindehäuser und weiterer Gebäudebestand) zuständig gewesen. Diese Verantwortlichkeit wurde dann reduziert auf Sakralbauten. Profanbauten konnten mitbetreut werden, wenn Kapazitäten in den Ämtern frei waren. Dieses habe zu einer regional sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Baufachverwaltung geführt.
In Folge der Einsparungsvorgaben des Aktenstücks 98 wurden weitere Kürzungen beim Personalbestand des Amtes für Bau- und Kunstpflege verfügt, was eine grundsätzliche Neustrukturierung der kirchlichen Baufachverwaltung notwendig machte. Das Ergebnis des vierjährigen Beratungsprozesses ist, dass das Amt für Bau- und Kunstpflege künftig nur noch für Kirchen, Kapellen und denkmalgeschützte Gebäude zuständig ist. Die Baufachverwaltung soll in den Kirchenämtern angesiedelt werden, die auch schon für das Gebäudemanagement an sich zuständig sind.
Erarbeitet wurde ebenfalls eine Aufgabenmatrix, die regelt, wie in Zukunft die Verantwortlichkeiten im Baubereich zwischen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, dem Amt für Bau- und Kunstpflege und dem Landeskirchenamt verteilt werden.
Dr. Bettina Siegmund. Bild: Jens Schulze
Das neue Modell wird zunächst in zwei Kirchenkreisen (Osnabrück und Celle) ab Sommer/Herbst 2014 über einen Zeitraum von vier Jahren erprobt. Im Rahmen einer Evaluation sollen vor allem die Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit überprüft werden.
Dr. Siegmund machte in ihren Ausführungen deutlich, dass die Neustrukturierung kurz- und mittelfristig nicht zu einer spürbaren Einsparung führen wird. Die angestrebte Reduzierung der Kosten im Amt für Bau- und Kunstpflege um 30% würden zwar erreicht. Jedoch entstünden wahrscheinlich Aufwendungen in gleicher Höhe für den Aufbau der Baufachverwaltungen in den Kirchenämtern vor Ort. Da die Kosten für die Baufachverwaltung vom Bedarf abhängen würden, sei eine wirksame Kostenreduzierung nur dann möglich, wenn der Gesamtgebäudebestand der Landeskirche spürbar reduziert werde.
Dieses sei in den letzten Jahren allerdings nicht geschehen.
Eine weitere Herausforderung sei, dass die Kosten für den Aufbau der neuen Abteilungen für die Baufachverwaltungen in den Kirchenämtern von den Kirchenkreisen getragen werden müssten. Dafür sei es notwendig, dass parallel zur Erprobung in Celle und Osnabrück ein Verteilungsschlüssel erarbeitet werde, um eine finanzielle Unterstützung der Kirchenkreise bei der Neustrukturierung auf den Weg zu bringen.
Gleichzeitig regte Dr. Siegmund an, die geplanten Personalkürzungen im Bereich der Baufachverwaltungen für den Erprobungszeitraum des neuen Modells auszusetzen, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung weiter zu gewährleisten.
In der Diskussion des Berichtes unterstrich der zuständige Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt die Notwendigkeit zu überlegen, wie Gebäudebestand dem tatsächlichen Bedarf angesichts der sinkenden Kirchenmitgliederzahlen angepasst werden könne. Andernfalls seien Einsparungen nicht möglich.
Der Synodale Rolf Bade (Hannover) machte deutlich, dass in den ursprünglichen Planungen der Synode keine Einsparungen im Amt für Bau- und Kunstpflege vorgesehen waren. Die Reduzierung in diesem Bereich sei auf Initiative des Landeskirchenamts erfolgt, das eine Ausdehnung der Einsparungsvorgaben vom Landeskirchenamt auf das Amt für Bau- und Kunstpflege angeregt habe.
Karl-Otto Scholz (Leine-Solling) sprach sich dafür aus, auch zu überlegen, welche Begleitung Kirchenvorstände und Kirchenkreistage bekommen könnten, die letztlich für die Reduzierung des Gebäudebestands verantwortlich seien. Dieses sei von daher wichtig, dass jede Reduzierung mit erheblichen Widerständen verbunden sei und immer auch Trauerarbeit zu leisten sei.
Die Synode nahm den Bericht des Ausschusses zustimmend zur Kenntnis. Weiter wurde beschlossen, den Schwerpunkteausschuss mit der Erarbeitung eines Verteilungsschlüssels zu beauftragen, um die Kirchenkreise bei Einrichtung der neuen Baufachverwaltungen zu unterstützen. Das Landeskirchenamt wurde beauftragt, für die anstehenden Haushaltsberatungen der Jahre 2015/2016 einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die beschlossenen Personaleinsparungen in der Baufachverwaltung für den Erprobungszeitraum ausgesetzt werden könnten ohne die Gesamteinsparvorgaben reduzieren.