Startseite Archiv Bericht vom 12. Juni 2014

Bischofsbericht IV

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Laut Bischof Ralf Meister wird es im Frühsommer 2015 eine Akademietagung in Loccum zur Barmer Theologischen Erklärung geben, deren Jahrestag sich gerade zum 80. Mal jährt.

Die Bedeutung dieser fundamentalen Erklärung skizzierte der leitende Geistliche in seinem Bischofsbericht vor der im Henriettenstift tagenden hannoverschen Synode mit den Worten, diese Erklärung habe dem Widerstand gegen den nationalsozialistischen Totalitarismus „seinen theologischen Kern“ gegeben.

In sechs Thesen hatte die Bekenntnissynode von Barmen im Mai 1934 unter Federführung des reformierten Theologieprofessors Karl Barth den Heilsanspruch der nationalsozialistischen Ideologie wie den Heilsanspruch jeder menschlichen Idee theologisch abgewiesen, indem sie die Konzentration auf Jesus Christus und das Wort Gottes exakt benannte. „Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir in Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben“ (Evangelisches Gesangbuch, Nr. 810)

Für Meister liegt die theologische Bedeutung dieser Erklärung in einem Doppelten. Es werde zum einen „unmissverständlich die Bedeutung Jesu Christi als dem einen Wort Gottes betont.“ Zum anderen werde „eine klare Grenzziehung zwischen Staat und Kirche vollzogen“. Meister wies in diesem Zusammenhang auf eine Würdigung der Barmer Thesen durch Bundeskanzlerin Angela Merkel hin, die einem Gastbeitrag in der Evangelischen Zeitung Anfang Juni geschrieben hatte: „Demokratie kennt keinen Totalitätsanspruch. Ein demokratischer Staat darf keine Gesellschaftsbereiche für seine Zwecke vereinnahmen – so auch nicht die Kirchen. Das ist eine der zentralen Lehren des 20. Jahrhunderts, das ist auch eine der Kernbotschaften der Barmer Theologischen Erklärung.“