Konföderationsgesetz
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Der Kirchensenat hat der Landessynode den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des ab 1. Januar 2015 wirksam werdenden Konföderationsvertrages evangelischer Kirchen in Niedersachsen vorgelegt. Die Einzelheiten erläuterte Senator Knut Laemmerhirt.
Die Änderungsvorschläge betreffen demnach zunächst das neue „Arbeitsrechtsregelungsgesetz-Diakonie“, das von der letzten Konföderationssynode beschlossen wurde. Bis zu einer Klärung bislang offener Fragen unter den beteiligten Kirchen, der Diakonie sowie den Mitarbeiterverbänden soll zudem vorerst das alte Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation weitergelten. Ziel bleibe indes der Wechsel zum Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD.
Der Beschluss über die Gesetzesänderung ist notwendig, da die Konföderation ab 2015 keine Rechtsetzungskompetenz mehr hat, diese vielmehr den Synoden der beteiligten Kirchen obliegt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Rechtsvorschriften der Konföderation in landeskirchliches Recht überführt. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Zuhören und Mitreden. Bild: Jens Schulze