Startseite Archiv Bericht vom 11. Juni 2002

Thesen des Vortrags "Historische Entwicklung der konfessionellen Bünde und die möglichen Folgen von Strukturveränderungen"

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(1) Die gegenwärtige Gestalt der konfessionellen Bünde innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland setzt die Realitäten des konfessionellen Zeitalters voraus und versuchte diese zugleich zu überwinden. Wohl gab es seit der Mitte des neunzehnten Jahrhunderts eine wachsende Kooperation aller deutschen Kirchenregierungen, aber bis 1936 keinen separaten Zusammenschluß der lutherischen Landeskirchen im deutschen Sprachraum.

(2) Die gegenwärtige Struktur des deutschen Protestantismus mit einem überkonfessionellen Zusammenschluß aller evangelischen Kirchen von nicht restlos geklärter ekklesiologischer Qualität und daneben bestehenden konfessionellen Bünden mit ekklesiologischem Status repräsentiert den Bekenntnisstand der evangelischen Kirche in Deutschland unmittelbar nach 1945. Es ist nämlich nicht wirklich gelungen, institutionelle Konsequenzen aus der theologischen Neubestimmung des Verhältnisses der drei Konfessionen nach 1957 und 1974 zu ziehen. In der ehemaligen DDR war vor 1989 der Versuch, solche Konsequenzen zu ziehen, theologisch wie institutionell weiter fortgeschritten als im Westen Deutschlands. In der Anfangsphase der Reformdebatte der siebziger Jahre hatte die VELKD durchaus die Funktion eines Schrittmachers der Debatte.

(3) Mit der gegenseitigen Erklärung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen lutherischen, unierten und reformierten Kirchen in der Leuenberger Konkordie ist der zwingende theologische Grund für die separaten konfessionellen Zusammenschlüsse innerhalb der EKD entfallen. Für die konfessionellen Bünde können nun nicht mehr zwingende (d.h. schlechterdings unwiderlegbare) Gründe geltend gemacht werden, sondern nur noch gute Gründe vor allem pragmatischer Art. Bei den gegenwärtigen heftigen Debatten über mögliche Strukturveränderungen müssen daher vor allen die Ebenen, auf denen argumentiert wird, unterschieden werden und der Status der Argumente präzise bestimmt werden. Ein besonders neuralgischer Punkt ist die schwierige Differenzierung zwischen Fragen des Bekenntnisses, Fragen individueller bzw. gemeinschaftlicher theologischer Schwerpunktsetzung und sonstigen kirchlichen Prägungen.

(4) Wie bereits der Blick in die Geschichte evangelischen Christentums in Deutschland zeigt, wird der sogenannte "Bekenntnisstand" einer Landeskirche nicht primär durch die übergreifenden konfessionellen Bünde bewahrt oder verändert, sondern zuallererst durch die Landeskirchen selbst, durch die theologische Arbeit in den Gemeinden und an den Fakultäten. Die lebensorientierende Kraft der alten Bekenntnistexte wird zunächst in einzelnen konkreten Gemeinden durch die öffentliche Wortverkündigung, durch das gemeinsame Gespräch und durch das aktuelle Bekennen sichtbar gemacht. Welche Organisationsgestalten über der Ebene der Landeskirchen hinaus dafür geeignet sind, diese lebensorientierende Kraft öffentlichkeitswirksam zur Geltung zu bringen, bedarf gegenwärtig einer nüchternen Diskussion.

Prof. Dr. Christoph Markschies (Heidelberg)