Kirchliche Stiftungen sollen mit maximal 35. 000 Euro gefördert werden
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Das Landeskirchenamt plant, die von kirchlichen Stiftungen und Vereinen eingeworbenen Drittmittel in einem Verhältnis von 3:1 aus kirchlichen Mitteln zu fördern.
Darauf wies der Vorsitzende des Landessynodal-Ausschusses (LSA), Pastor Werner Wasmuth (Osnabrück), in seinem Tätigkeitsbericht vor Landessynode hin.
Die landeskirchliche Höchstförderung pro Projekt werde sich dabei auf 35 000 Euro belaufen. Insgesamt würden 1,5 Millionen Euro an kirchlichen Fördermitteln bereit gestellt. Antragsteller können die entsprechenden Kirchengemeinde oder auch die
kirchlichen Stiftungen sowie Förderkreise u.ä. sein. Gefördert werden alle Stiftungen und Fördervereine, die nach dem 30. November 2001 gegründet wurden. Die geplante Förderung gilt zunächst bis zum Stichtag 31. März 2003.
Nach Wasmuths Worten sei es dem Landeskirchenamt wichtig, dass bei den jeweiligen Projekten "eine gewisse Qualität" erreicht werde. Es dürfe nicht um die Einwerbung von Spendemitteln "um jeden Preis" gehen. Auch sollte nicht ein "kurzfristiger Erfolg" im
Vordergrund der Bemühungen stehen. Ausdrücklich hob der LSA - Vorsitzender hervor, dass es für die Umwidmung von Grundstücksverkaufserlösen und deren Teilfreigabe in kirchliche Stiftungen eine "kirchliche Kofinanzierung" gebe.
Ein noch zu bildendes Kuratorium werde die eingehenden Förderungsanträge begutachten und über die Bezuschussung entscheiden.