Startseite Archiv Bericht vom 11. Juni 2002

Kirchengeschichtsprofessor: EKD reicht als Struktur für evangelische Kirchen in Deutschland aus.

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Der „zwingende theologische Grund für die separaten konfessionellen Zusammenschlüsse innerhalb der EKD“ ist nach Ansicht des Theologieprofessors Christoph Markschies „entfallen“, seit lutherische, unierte und reformierte Kirchen in Europa mit der „Leuenberger Konkordie“ 1974 einander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft erklärt haben. „Nur noch gute Gründe vor allem pragmatischer Art“, aber keine von vornherein unwiderlegbaren Gründe könnten heute für den Weiterbestand konfessioneller Bünde geltend gemacht werden. Als Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen in Deutschland reiche die EKD aus.

Der Heidelberger Professor für Kirchengeschichte eröffnete mit seinem Vortrag „Historische Entwicklung der konfessionellen Bünde und die möglichen Folgen von Strukturveränderungen“ am 12.6.2002 die Aussprache der Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers über die Reform der Strukturen des deutschen Protestantismus. Markschies wandte sich speziell mit drei Argumenten gegen die Ansicht, die EKD sei keine Kirche weil sie kein allen Gliedkirchen gemeinsames Bekenntnis habe. Erstens verwies er auf das Augsburger Bekenntnis von 1530, das für das Kirchesein nicht ein gemeinsames Textcorpus, sondern ein gemeinsames Verständnis vom Evangelium als ausreichend ansieht. Zweitens gründeten sich alle Gliedkirchen der EKD auf altkirchliche Bekenntnisse wie das Apostolische Glaubensbekenntnis. Drittens gebe es ursprünglich nicht als Bekenntnisse gedachte Texte, die allmählich in ihrer Funktion den Charakter eines Bekenntnisses bekenntnisverschiedener Kirchen annähmen – wie die Leuenberger Konkordie und die Barmener Theologische Erklärung.

Markschies mahnte, in der Diskussion auseinander zu halten, wo das Bekenntnis betroffen sei, wo es um spezielle Schwerpunktsetzung gehe und wo kirchliche Prägung im Vordergrund stehe. So sei es eine „pragmatische Frage“, „ob die spezifische lebensorientierende Kraft des lutherischen Bekenntnisses besser in den bisherigen Parallelstrukturen von EKD, VELKD, UEK und Reformiertem Bund zur Geltung gebracht werden kann oder in einer institutionell starken lutherischen Klasse der EKD-Synode“. Bei der Auseinandersetzung über Bekenntnis und Kirchenstruktur dürfe nicht vergessen werden, dass der zentrale Ort, wo die alten Bekenntnisse für den persönlichen Glauben wirksam werden, die öffentliche Wortverkündigung in den Gemeinden und das persönliche Gespräch sei.

Markschies erinnerte daran, dass die gegenwärtige Struktur des deutschen Protestantismus den Bekenntnisstand der evangelischen Kirchen in Deutschland unmittelbar nach 1945 repräsentiere. Denn es sei nicht wirklich gelungen, institutionelle Konsequenzen aus der theologischen Neubestimmung des Verhältnisses von lutherischen, unierten und reformierten Kirchen nach der Leuenberger Konkordie zu ziehen.