Käßmann: "Fatale Entwicklung" bei Sterbehilfe
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Als eine "fatale Entwicklung" hat Landesbischöfin Margot Käßmann die belgische Gesetzgebung zur aktiven Sterbehilfe bezeichnet.
In ihrem Bericht vor der Landessynode wies Käßmann darauf hin, dass es in Belgien nun erlaubt sei, aktive Sterbehilfe zu leisten, auch wenn der Sterbezeitpunkt des erkrankten Menschen noch nicht feststehe.
Sie plädierte für den weiteren Ausbau der Hospizbewegung, damit Menschen in Geborgenheit und liebevoller Umgebung sterben könnten.
Weiterhin sprach sich Käßmann für einen Ausbau der Palliativmedizin aus. Hier sei Deutschland noch ein Entwicklungsland.