Startseite Archiv Bericht vom 11. Juni 2002

Erprobungsgesetz: Vollbudgetierung für Kirchenkreise

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Im Rahmen des Erprobungsgrundlagengesetzes können Kirchenkreise künftig eine erweiterte Gesamtzuweisung beantragen, die auch die Pfarrbesoldung sowie weitere Beiträge für die in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen umfasst. Das hat die Landessynode am Dienstag beschlossen.
Mit der sogenannten Budgetierung sollen finanzielle Entscheidungen von der landeskirchlichen Ebene auf die Kirchenkreise verlagert und die Verantwortung der Kirchenkreise weiter gestärkt werden. Laut der "Verordnung mit Gesetzeskraft" sind zunächst bis zu sieben Kirchenkreise zur versuchsweisen Vollbudgetierung vorgesehen. Sie sollen dem Landeskirchenamt jährlich über ihre Erfahrungen berichten.