Änderungen bei der Wahl zur nächsten Landessynode
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Die Landessynode hatte im November den Schwerpunkteausschuss beauftragt, gemeinsam mit dem Rechtsausschuss und dem Jugendausschuss zu beraten, ob die Wahl zur Landessynode vom Sonntag auf einen Werktag verlegt werden könnte, wenn es sich um eine reine Briefwahl handle. Außerdem sollte beraten werden, ob zukünftig in der Landessynode mehr Delegierte bis zu einem Alter von 30 Jahren vertreten sein sollten und auch aktiv an allen kirchenleitenden Organen teilnehmen könnten.
Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) brachte einen Zwischenbericht des Schwerpunkteausschusses dazu ein. Hasselhorn machte darauf aufmerksam, dass es möglichst bald zu einer gesetzlichen Regelung zur nächsten Synodalwahl im Herbst 2019 kommen sollte. Grundsätzlich gebe es kein gemeinsames Verständnis von der Rolle und Aufgabe der Landessynode im Gefüge der Landeskirche. Auch müsse grundsätzlich angemerkt werden, dass es weder in der geltenden noch in der neuen Kirchenverfassung Bestimmungen über Grundsätze für kirchliche Wahlen gebe.
Der Schwerpunkteausschuss hat für seine Beratung folgende Vorgaben des Verfassungsentwurfs als Grundlage anerkannt und nicht in Frage gestellt: Die Zahl der zu wählenden Synodalen soll künftig 66 betragen. Auf Vorschlag der Landesjugendkammer sollen vier Mitglieder berufen werden, die zur Zeit der Berufung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu den Aufgaben der Kirchenkreissynoden gehöre auch künftig die Mitwirkung bei der Bildung der Landessynode.
Auf dieser Grundlage formulierte der Schwerpunkteausschuss vier Vorschläge:
1. Kirchenkreissynoden sollten künftig das Recht haben, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen und nicht nur Anregungen zu unterbreiten. Davon unberührt bleibt das Recht von je 30 Wahlberechtigten, durch Unterschrift Vorschläge zu machen.
2. Die Aufgaben der Nominierungsausschüsse sollten zukünftig insofern neu definiert werden, dass sie prüfen sollen, ob ausreichend Frauen bzw. Männer (d.h. mind. 40 Prozent) und ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Wahl das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (mind. 20 Prozent), vorgeschlagen werden.
3. Nachwahlen sollten vermieden werden.
4. Der Wahltag soll auf einen Mittwoch gelegt werden, wenn es sich um eine reine Briefwahl handelt, da die Gründe für einen Sonntag als Wahltag wegfallen (Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts und Gewinnung ehrenamtlicher Wahlhelfer) und die Auszählung durch die Beschäftigten des Kirchenamtes erfolgt.
Die Landessynode hat den Antrag des Schwerpunkteausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass der Schwerpunkteausschuss (federführend) und der Rechtsausschuss bei der nächsten Tagung der Landessynode einen Vorschlag für die Änderung des Landessynodalgesetzes vorlegen sollen.