Startseite Archiv Bericht vom 02. Juni 2018

Umsatzbesteuerung - neue Rechtslage ab 2021

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Für das Landeskirchenamt stellte Oberkirchenrat Wolf-Martin Waldow über die Veränderungen im Feld der Umsatzbesteuerung ab 2021. Von den durch den Gesetzgeber vorgenommenen Neuerungen seien auch alle kirchlichen Körperschaften betroffen. Der Vorgang meine nichts weniger als einen Paradigmenwechsel in der Besteuerung von Umsätzen der öffentlichen Hand.

Um den Übergang zu erleichtern habe der Gesetzgeber eine Optionsmöglichkeit geschaffen, die bisherige Rechtslage für einen Übergangszeitraum von vier Jahren weiter anzuwenden. Die dafür notwendige Erklärung habe das Landeskirchenamt für alle juristischen Personen der Landeskirche abgegeben. Dadurch ergebe sich, dass bis zum Ablauf des Jahres 2020 das bisherige Umsatzsteuerrecht gelte. Vor Ort bestehe also aktuell kein akuter Handlungsbedarf.

Um die Umstellung vorzubereiten hat die Evangelische Kirche in Deutschalnd (EKD) wie auch die hannoversche Landeskirche Beratungs- und Steuerungsgruppen eingesetzt. Mit den dort entstehenden Materialien soll die Klärung von praktischen Umsetzungsschwierigkeiten, die Regelungen vor Ort und der Umstellungsprozess der zukünftig laufenden Bearbeitung  möglich werden. Gegebenfalls werde auch eine stärkere externe Beratung notwendig sein. Klar sei, dass ab 2022 die kirchlichen Körperschaften von der Umsatzsteuer betroffen sein werden. Ihre Aktivitäten werden dann steuerlich nachprüfbar dargestellt werden müssen.

Steffen Creydt, Synodaler aus dem Sprengel Hildesheim-Göttingen, unterstrich die Herausforderungen für die Kirchenämter und Kirchengemeinden: Die Umsatzsteuerpflicht komme in Teilen. Doch sei die kirchliche Verwaltung weiterhin auch mit der Einführung der Doppik beschäftigt. Zudem bringe die Zusammenlegung von Kirchenämtern zusärtliche Arbeit mit sich. Ausgehend davon stellte er den Antrag, die Landessynode möge prüfen, ob im kommenden Haushaltsplan Mittel für eine externe Beratung für die Umstellung im Bereich Umsatzbesteuerung vorgesehen werden könnten.

Für die Landeskirche stellte Oberkirchenrat Wolf-Martin Waldow in Aussicht, dass das Landeskirchenamt einen erweiterten, schriftlichen Bericht in einer der nächsten Synodensitzungen vorlegen werde.

Die Landessynode stimmte dem Antrag zum Bereicht mit Mehrheit zu.