Weiterentwicklung des Finanzausgleichsrechts
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Dr. Fritz Hasselhorn aus dem Sprengel Osnabrück brachte den Bericht über die Beratungen zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichsrechts ein. Für dieses Thema war ein Unterausschuss aus Mitgliedern des Schwerpunkte-Ausschusses sowie des Finanzausschusses gebildet worden. Zur Debatte steht die zukünftige Form landeskirchlicher Solidarität für Planungsbereiche mit besonderen strukturellen Schwierigkeiten. Dazu gab es Anträge der Kirchenkreise Wesermünde, Stolzenau-Loccum sowie Rhauderfehn an die Landessynode. Es ging um eine finanzielle Förderung aus dem Strukturanpassungsfonds, um strukturelle Besonderheiten und die wachsende Herausforderung durch die demographische Entwicklung.
Hasselhorn wies darauf hin, dass der Adressat dieses Berichtes eigentlich die kommende 26. Landessynode ist, die auf Grundlage der Empfehlungen konkrete Änderungen im Planungszeitraum 2023-28 vornehmen müsse. Erst dann solle darüber entschieden werden, ob ein ergänzendes Solidarsystem für bestimmte Kirchenkreise eingerichtet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt bittet der Ausschuss darum, noch keine grundlegenden Veränderungen am Gesamtsystem landeskirchlicher Solidarität vorzunehmen. „Wir haben bei unseren Beratungen die Perspektive betroffener Kirchenkreise einbezogen und viele Ideen durchgerechnet. Doch die Prognosen zur Entwicklung der Mitgliederzahlen und strukturellen Veränderungen haben Grenzen“, sagte Hasselhorn. Dennoch sei es Aufgabe dieser Synode, eine entsprechende Rechtsregelung zu entwerfen, die dann von der kommenden 26. Landessynode angepasst und beschlossen werden soll.
Ausschussmitglied Gerhard Tödter ergänzte, dass der Unterausschuss konkrete Empfehlungen für die zukünftige Verteilung der Mittel aus dem neuem Strukturanpassungsfond aussprechen könne, wenngleich sich die Entwicklungen und zugrundeliegenden Mitglieder-Zahlen der Zukunft schwer prognostizieren ließen.
Die Synodale Marie-Luise Brümmer aus dem Sprengel Hannover kritisierte, dass es mittelfristig keine Veränderung zur Förderung der Solidarität geben soll. Die Tatsache, dass für die betroffenen Kirchenkreise ein unterdurchschnittlicher Rückgang der Mitgliederzahlen prognostiziert sei. Dieses dürfe nicht die Änderung eines im Ansatz unsolidarischen Systems blockieren. „Treue zur Kirche sollte nicht noch bestraft werden“, so Brümmer.
Schließlich wurde der Kirchensenat gebeten, der Landessynode auf Grundlage des Berichtes einen Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vorzulegen. Die Landessynode beschloss außerdem, den Bericht mit seinen Anlagen an die 26. Landessynode zur Weiterarbeit zu übergeben.