Startseite Archiv Bericht vom 12. Juni 2012

Aussprache zum Landessynodalbericht

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Thema Konföderation:

Christa Elsner-Solar, aus Hannover und auch Rolf Bade als Sprecher der Landessynodalgruppe „Gruppe Offene Kirche GOK“ befürworteten in der Aussprache den Antrag des Landessynodalausschusses auf Kündigung des Konföderationsvertrages:

Sie werde in den Gemeinden von vielen angesprochen auf die Strukturen der Landeskirchen in Niedersachsen, die sich auf den Wiener Kongress vor etwa 200 Jahren zurückführen ließen: „Wir ringen um jeden Stellenanteil. Warum leisten wir uns dreifach, vierfach-Strukturen?“ so die Synodale.

Einer Verschlankung der Strukturen sprach auch Rolf Bade das Wort. Er hielt es für einen fundamentalen Irrtum, Kirche sei näher an den Gemeindegliedern, wenn man sich mehrere Synoden und Landeskirchenämter leiste. Die GOK befürworte den Antrag des Landessynodalausschusses uneingeschränkt. Weitblick und nicht Rückblick seien gefragt. Zäune des eigenen Denkens sollten nicht zum kirchlichen Programm erhoben werden. Denn die Zukunftsperspektiven der Gemeinden seien durch den demographischen Wandel bestimmt. Neues Denken sei gefordert.

Der Loccumer Vertrag verlange ein abgestimmtes Verhalten der Landeskirchen zur Landesregierung, so Rolf Bade. „Daran sollten wir strikt festhalten, nicht aber im Rahmen einer Konföderation. Wir sind frei, eine andere Vertragsform zu finden. Wir hängen am Loccumer Vertrag, nicht an der Konföderation. Die Erfüllung des Loccumer Vertrages steht nicht zur Disposition!“

Das Ziel sei eine Kirche in Assoziation mit der reformierten Kirche, um einheitlich gegenüber dem Land Niedersachsen aufzutreten. „Im Bedarfsfall muss man auch bereit sein für eine gemeinsame Kirche mit zwei Geschwindigkeiten.“ Der Letzte solle den Aufstieg zum Gipfel nicht bestimmen. Er könne im Basislager verharren und sich auf den späteren Aufstieg vorbereiten. Hierin nahm Bade ein Bild des Landesbischofs Ralf Meister auf, das dieser in seiner Rede zur Lage der Konföderation verwendet hatte.

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Thema Lutherstift Falkenburg:

Auf die Anfrage von Alwin Pfanne (Aurich) zur Höhe eines Landeskirchlichen Darlehens für das Lutherstift Falkenburg nannte Dr. Rudolf Krämer vom Landeskirchenamt die Summe 500.000 EUR.

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Thema Kulturkirchen in den Sprengeln:

Alwin Pfanne, Aurich, stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeit, Medien und Kultur, wünschte, der Ausschuss möge das Thema Kulturkirchen weiterhin beraten und im Herbst vor der Synode berichten.

Landessuperintendent Hans Christian Brandy berichtete aus dem Bischofsrat: auch der Bischofsrat wünsche sich eine Weiterbearbeitung des Themas, wenn auch in anderer Form. Nicht 2,4 Millionen Euro für einzelne Kirchen, sondern ein besonderer Fonds für die Sprengel seien das probatere Mittel.

LSA-Vorsitzender Jörn Surborg dankte für den Antrag des Synodalen Alwin Pfanne. „Wir sind sehr dafür, das Schreiben des Bischofsrates im zuständigen Fachausschuss weiter zu prüfen.“ Er wies darauf hin, dass sich die 2,4 Millionen auf vier Jahre erstrecken sollten.

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Thema Antragsaltersgrenze für Pastorinnen und Pastoren:

Oberlandeskirchenrätin Dr. Nicola Wendebourg antwortete auf die Anfrage von Michael Gierow aus Zernien zur Studie „Älter werden im Pfarramt“, dass Studiengruppen gebildet worden seien, deren Ergebnisse nun von Soziologen ausgewertet würden. Im Herbst könnten die Ergebnisse vorgestellt werden, um daraus Handlungsschritte abzuleiten.

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Thema Bonifizierung Krankenhausseelsorge:

Superintendent Ulrich Wöhler aus Holzminden wies im Zusammenhang mit befristeten kofinanzierten Krankenhausseelsorgestellen auf ein Problem hin: Krankenhausträger erwarteten für ihr finanzielles Engagement eine stärkere Einbindung in den Krankenhausbetrieb. Dies führe allerdings dazu, dass die Seelsorgerinnen und Seelsorger sich aus dem Leben des Kirchenkreises herauszögen und die Gemeindeanbindung verlören.

Dazu nahm Dr. Nicola Wendebourg Stellung: Der Kirchenkreis bleibe auch bei Drittmittelfinanzierung Anstellungsträger und führe die Dienstaufsicht. In einer Rundverfügung wurde eine Musterdienstanweisung veröffentlicht, die die Verbindung zu den Kirchenkreisen festschreibe. Die Befristung einer Stelle garantiere die Rückkehr in den Gemeindedienst. Die Arbeitssstelle Personalberatung im Landeskirchenamt lege den Schwerpunkt auf flankierende Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Funktionsdiensten hinein in den Gemeindedienst.