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Stimmrecht in Kirchenkreistagen

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Fachleute in Kirchenkreistagsausschüssen, die nicht Mitglied im Kirchenkreistag (KKT) sind, können künftig Stimmrecht bekommen. Die Synode beschloss am Samstag auf Vorschlag des Rechtsausschusses, dass die Kirchenkreistage dies selbst regeln können. So können sie künftig Fachleuten, die in bestimmte Ausschüssen berufen wurden, im Ausschuss Stimmrecht verleihen. Es war in der Vergangenheit vielerorts als merkwürdig empfunden wurden, das diese engagierten Ausschussmitglieder beim Abstimmungen nicht teilnehmen durften. Die Regelung gilt analog für Kirchenvorstände.