Startseite Archiv Bericht vom 15. Juni 2012

Ergänzungen zum Pfarrerdienstgesetz

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Michael Gierow aus Zernien brachte für den Ausschuss für Arbeits- und Dienstrecht den Gesetzesentwurf zum „Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrerdienstgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschland (PfDGErgG) und zur Änderung anderer Kirchengesetze“ ein. Er dankte ausdrücklich dem Ausschuss für die intensive Mitarbeit und sensibilisierte die Synode für die besonderen Fragestellungen, die sich bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfes ergeben hatten. Es gehe im Kern um die Frage der Antragsmöglichkeit auf Versetzung von Gemeindepfarrerinnen bzw. -pfarrern aus dem Amt. Wann solle dies geschehen, wer initiiere dies, gebe es schon die Möglichkeit im Rahmen der Visitation.

„Es gab große Bedenken im Ausschuss für Arbeits- und Dienstrecht“, so der Synodale Gierow, „gegen ein Versetzungsverfahren im Rahmen der Visitation. Gerade in großen Kirchenkreisen sind bis zu 70 zusätzliche Perspektivgespräche nicht leistbar.“ Im Rahmen des im Visitationsrechts verankerten Folgegespräches, das zum Ziel habe, die Ergebnisse der Visitation zu sichern und zu evaluieren, sei ein Perspektivgespräch mit den Pfarrstelleninhabern daher eher angebracht.

Gierow sagte zum Tagesgeschäft des Gesetzesentwurfes: „die zahlreichen Änderungen des Gesetzes waren eine schwierige Bastelarbeit.“

Im Anschluss an die Einbringungsrede trat die Synode in die Lesung der einzelnen Abschnitte des Gesetzesentwurfes ein und stimmte über die Paragrafen im Einzelnen ab.

Der 1. Vizepräsident des Präsidiums, Thomas Reisner aus Lüneburg, leitete die Lesung und führte durch den Gesetzesentwurf.

Das Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (PfDGErgG) regelt Fragen der Perspektivgespräche mit Pastorinnen und Pastoren durch den Visitator, wann dies geschehen soll, wer diese Gespräche initiiert und wie das Verfahren transparent wirkungsvoll geschehen kann.

Im Einzelnen wird die bisherige Regelanfrage (nach 10 Jahren und später alle fünf Jahre) durch die Perspektivgespräche ersetzt. Dies stelle nach Meinung des Ausschusses für Arbeits- und Dienstrecht eine angemessene Form der Personalführung dar. In der Visitation liege der Fokus auf der Gemeindeentwicklung, die Perspektivgespräche böten wiederum die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen Pfarramt und Kirchenvorstand zu beleuchten.

Die Initiative für das Perspektivgespräch gibt der VisitatorIn. Im Einvernehmen zwischen Pastor/in und Visiatator/in kann ein Mitglied des Pfarrkonventes zu dem Gespräch hinzugezogen werden. Das besondere Quorum des Versetzungsantrages (Zweidrittelmehrheit) ist in Zukunft nicht mehr nötig.

Im Falle der Versetzung eines Pfarrstelleninhabers soll dem Landeskirchenamt die Möglichkeit gegeben werden, mit flexiblen Fristen zu arbeiten und die Belange der betroffenen Personen, aber auch der Kirchengemeinde zu berücksichtigen.

Ganz neu ist auch, dass künftig ein Ehepaar sich eine Superintendenturstelle teilen kann.

Die Synodalen sahen keinen größeren Änderungs- bzw. Diskussionsbedarf und stimmten dem Gesetz einstimmig zu. Auch die Schlussabstimmung ergab für das eingebrachte Gesetz einstimmige Annahme.