Thema Zentrale Versorgungskasse
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Die Ausfinanzierung der Deckungslücke in der Zusatzversorgungskasse (ZVK) ist geregelt. Die Landessynode beschloss die Empfehlungen des Finanzausschusses, die der Ausschussvorsitzende Gerhard Tödter in einem Zwischenbericht einbrachte. Bei der Haftung sieht der Finanzausschuss keine Handlungsbedarf. Die Ausfinanzierung der Deckungslücke zwischen erworbenen Ansprüchen der Versicherten und der vorhandenen Kapitaldecke wird von 2018 auf 2023 - als verbindlicher Zeitpunkt - verschoben.
Das Sanierungsgeld für die Diakonie wird um 10 Prozent gesenkt und für die verfasste Kirche beibehalten. Der Finanzausschuss hält nicht für vertretbar, den Ausfinanzierungszeitpunkt auf das Jahr 2030 zu verschieben.
Synodenalltag: Abstimmung. Bild: Jens Schulze