Startseite Archiv Bericht vom 13. Juni 2012

Zwischenbericht des Umwelt- und Bauausschusses

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Armin Schubert (Uslar) brachte den Zwischenbericht des Umwelt- und Bauausschusses zum Gebäudemanagement und zur Energieeinsparung in den Kirchenkreisen der hannoverschen Landeskirche ein.

Es sei notwendig, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kirchenkreise Gebäudemanagement und -bedarfsplanung durchführen könnten. In manchen Kirchenkreisen sei es noch nicht angekommen, ein Gebäudemanagement aufzubauen. Das Landeskirchenamt möge den für die Kirchenkreise notwendigen Rahmen schaffen, so Schubert.

Die Landeskirche hat eine Projektstelle eingerichtet, so Schubert, um den Aufbau des Gebäudemanagements strukturiert zu begleiten. Im Juni findet die erste Tagung für Entscheidungsträger in den Kirchenkreisen statt. Das Ziel sei, 25 Prozent der Emissionen einzusparen.

Der Fokus liege auf den Energieeinsparungen in den kirchlichen Gebäuden. Auch Sakralgebäude müssten in den Blick genommen werden, so Schubert. Im Kirchenkreis Leine-Solling habe beispielsweise eine Sitzkissenheizung in den Stadtkirchen zu 40 Prozent Energieeinsparungen geführt.

Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt wies in Hinsicht der von Schubert geforderten Rechtsvorschriften auf die Schwierigkeit der Durchsetzung einer bestimmten Regelung, denn die Entscheidungsebene liege in den Kirchengemeinden.

Die Rechtsvorschriften in Artikel 56 der Kirchengemeindeordnung und die Bauvorschriften, die 2009 mit einer G-Mitteilung an alle Kirchengemeinden verteilt wurden, seien ausreichend.

Dr. Krämer, Juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes, sprach sich gegen rechtliche Regelungen aus. Das Landeskirchenamt könne Vorschläge machen, wie das Ziel der Gebäudereduzierung erreicht werden könnte.

Schubert beschloss die Aussprache, indem er die Kernfrage noch einmal zusammenfasste: „Wie können wir ein Gebäude langfristig ohne kirchliche Mittel erhalten?“

Das Ziel sei, den Gebäudebestand dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und dafür möge die Landeskirche in der übernächsten Synodentagung Richtlinien erstellen.